Wichtig für Makler: Der neue Widerrufs-Button
Im Juni kommt eine neue Vorschrift. Bei vielen Online-Verträgen muss ein Widerrufs-Button an der Stelle eingefügt werden, wo der Vertrag abgeschlossen wird. Das betrifft auch Immobilienmakler
Im Juni kommt eine neue Vorschrift. Bei vielen Online-Verträgen muss ein Widerrufs-Button an der Stelle eingefügt werden, wo der Vertrag abgeschlossen wird. Das betrifft auch Immobilienmakler