Erlaubte Fragen im Bewerbungsverfahren (Arbeitsgeber:innen)
Das Video mit der Sprechstunde der Datenschutz+Immobilien-Police vom 13.12.2023 ansehen – (Klick hier)
Wir haben unsere Sprechstunde im Rahmen der Datenschutz+Immobilien-Police zum Thema des Online-Bewerbungsverfahrens und den erlaubten und nicht erlaubten Fragen im Bewerbungsprozess aufgezeichnet und laden Sie ein, die Sprechstunde anzusehen.
Die Verknüpfung der arbeitsrechtlichen und der datenschutzrechtlichen Fragestellungen haben wir auch in einem e-Book für die von uns betreuten Kunden zusammengefasst.
Wir empfehlen, ein zwei-stufiges Verfahren bei Online-Bewerbungen und Ausschreibungen von neuen Stellen und wir empfehlen eine deutliche Abgrenzung von Bewerbungen auf Festanstellungen sowie Bewerbungen für freie Mitarbeit.
Datenschutz und Bewerbung
Wie langen dürfen Bewerbendendaten aufbewahrt werden?
Wir empfehlen die Aufbewahrung von Daten von Bewerbenden für 6 Monate und danach die vollständige Löschung der Bewerbung.
Dürfen Bewerbungsdaten in einen Talentpool aufgenommen werden?
Die Daten von Bewerbenden sollten nur nach einer vorherigen Einwilligung der bewerbenden Person in einen Talentpool aufgenommen werden und es sollte von vornherein mitgeteilt werden, wie lange die Daten aufbewahrt werden (z.B. ein Jahr, wenn Einstellungen über ein Jahr lang weiterhin vorgesehen sind).
e-Book zum Online-Bewerbungsverfahren
Hier finden Sie unseren Beitrag zu dem e-Book mit den weiteren Fragen, was im Bewerbungsverfahren als erlaubt und als nicht-erlaubt gilt. (KLICK)
Ergänzungen erwünscht
Ich freue mich auf Anregungen sowie Ergänzungen zu den Themen, die wir in das e-Book auch noch aufnehmen können, damit die Zusammenstellung zu den erlaubten und nicht erlaubten Fragen im Bewerbungsprozess schrittweise vervollständigt werden kann.