Pflichten GwG Maklerbüro

Die Pflichten des Maklerbüros nach Geldwäschegesetz

Was müssen Immobilienmakler nach dem GwG beachten? Was ist neu in 2022? Die neue Liste der kritischen Länder nach der Veröffentlichung der FIU beachten. Änderung des GwG kennen. Alle Anforderungen und internen Sicherungsmaßnahmen kennen und beachten.

Immobilienmakler gehören zu den besonders Verpflichteten nach dem GwG. In § 2 Abs. 1 Nr. 14 GwG werden Immobilienmakler ausdrücklich genannt und müssen daher in jedem Fall des Verkaufs einer Immobilie die Sorgfaltspflichten aus dem GwG anwenden. Die Einhaltung dieser Sorgfaltspflichten wird von der Aufsicht Geldwäsche in den einzelnen Bundesländern kontrolliert.

Verstöße gegen die Vorgaben des GwG werden mit einem Bußgeld geahndet.

Risikoneigung beachten – Risikoanalyse erstellen

Das GwG sieht vor, dass Immobilienmakler die Risikoneigung ihres Geschäfts und der von ihnen vermittelten Transaktionen einordnen müssen. Diese Risikoneigung muss in einer Risikoanalyse festgehalten und dokumentiert werden. Das GwG gibt nur wenige Anregungen zur Erstellung einer Risikoanalyse (§ 5 GwG). Im Geldwäschegesetz selbst wird aber immer wieder auf diese Risikoneigung Bezug genommen. Für die Aufsicht Geldwäsche ist daher die Risikoanalyse der Dreh-und Angelpunkt bei einer geldwäschrechtlichen Prüfung.

Interne Sicherungsmaßnahmen

Die Pflichten von Maklerbüros nach dem GwG umfassen auch die Durchführung und Einhaltung von internen Sicherungsmaßnahmen.  § 6 GwG sieht dazu vor (es folgt ein Auszug aus dem Gesetzestext):

§ 6 Abs. 2 GwG

Interne Sicherungsmaßnahmen sind insbesondere:

1. die Ausarbeitung von internen Grundsätzen, Verfahren und Kontrollen in Bezug auf

a) den Umgang mit Risiken nach Absatz 1,

b) die Kundensorgfaltspflichten nach den §§ 10 bis 17,

c) die Erfüllung der Meldepflicht nach § 43 Absatz 1,

d) die Aufzeichnung von Informationen und die Aufbewahrung von Dokumenten nach § 8 und

e) die Einhaltung der sonstigen geldwäscherechtlichen Vorschriften, (…)

5. die Überprüfung der Mitarbeiter auf ihre Zuverlässigkeit durch geeignete Maßnahmen, insbesondere durch Personalkontroll- und Beurteilungssysteme der Verpflichteten,

6. die erstmalige und laufende Unterrichtung der Mitarbeiter in Bezug auf Typologien und aktuelle Methoden der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung sowie die insoweit einschlägigen Vorschriften und Pflichten, einschließlich Datenschutzbestimmungen, (…)

Pflichtschulung

Wegen der Vorschrift des § 6 Abs. 2 Nr. 6 GwG müssen Maklerbüros alle Mitarbeitenden zu Beginn der Tätigkeit und laufend über die Themen des GwG schulen. Aus diesem Grund ist die Schulung nach GwG eine Pflichtschulung, die von Maklerbüros durchgeführt werden muss.

Schulung zum GwG – nächster Termin: 28.06.2022. (Klick)

Zuverlässigkeit

Genauso gehört die Überprüfung der Mitarbeitenden zu den internen Sicherungsmaßnahmen in jedem Maklerbüro. Aus diesem Grund müssen Maklerbüros interne Prozesse zur Einhaltung dieser Verpflichtungen der internen Sicherungsmaßnahmen im eigenen unternehmen einrichten und anwenden.

Aktualisierung Unterlagen

Die Risikoanalyse, die Organisationsanweisung an Mitarbeitende zur Durchführung und Einhaltung der Maßnahmen nach DSGVO und die Schulungsunterlagen müssen auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Auch hier greifen die Vorgabe des GwG bei den internen Sicherungsmaßnahmen in Verbindung mit der Risikoneigung der Tätigkeit der Maklerbüros ein.

Zudem ist wiederholt eine Neuerung des Geldwäschegesetzes in Kraft getreten. Alle Änderungen, die auch in die Risikoanalyse einfließen müssen und alle wichtigen Inhalte des Geldwäschegesetzes für Immobilienmaklerbüros müssen beachtet und angewendet werden.

Transparenzregister

Maklerbüros müssen auch die Anforderungen beim Transparenzregister beachten, damit die Firmen auch hier richtig aufgestellt sind. Zudem spielen aktuell die Sanktionslisten der EU usw. eine wichtige Rolle. Maklerbüros, die als GmbH organisiert sind, müssen ihren Eintrag beim Transparenzregister bis zum 30.06.2022 auf Vollständigkeit überprüfen. Unbedingt beachten!!

Verdachtsmeldung

Gem. § 6 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c) GwG muss jedes Maklerbüro interne Grundsätze, Verfahren und Kontrollen in Bezug auf die Meldepflichten nach § 43 GwG erstellen und anwenden. das bedeutet, dass ein eigenständiger Prozess für das Erkennen der Meldepflicht und die Abgabe der Verdachtsmeldung in einem Maklerbüro vorhanden sein muss.

Alle Maklerbüros betroffen

Die Anforderungen des GwG gelten für alle Immobilienmakler:innen und Maklerfirmen, unabhängig von der Größe des Unternehmens. Alle Inhaber:innen einer Gewerbeerlaubnis nach § 34 c GewO für Immobilienmakler:innen sind verpflichtet, eine Schulung einmal im Jahr durchzuführen und diese zu dokumentieren. Gegenüber den Aufsichtsbehörden für Geldwäsche müssen vielfach auch die Schulungsunterlagen, die in den Schulungen verwendet worden sind,  eingereicht werden, wenn eine Prüfung stattfindet.

Die Sorgfaltspflichten nach GwG

Zu den Sorgfaltspflichten nach § 10 GwG gehört, dass Maklerbüros jede Verkäuferpartei und jede Käuferpartei identifizieren, die Identifikation dokumentieren, den wirtschaftlich Berechtigten und den Zweck der Geschäftsbeziehung erforschen und die Transaktion auf Besonderheiten hin untersuchen. dazu zählt vor allem ungewöhnliche Geschäftsabläufe zu erkennen und daraus Schlussfolgerungen für die erweiterten und besonderen Sorgfaltspflichten oder für eine evtl. erforderliche Verdachtsmeldung an die FIU zu ziehen.

Wofür Bußgelder verhängt werden (können)

In § 56 GwG sind die einzelnen Bußgeldtatbestände aufgelistet. Aus dieser Liste kann umgekehrt abgeleitet werden, welche Pflichten nach GwG insgesamt bestehen. Die Pflichten setzen sich zusammen aus
  • Erstellung einer Risikoanalyse
  • Einhaltung der internen Sicherungsmaßnahmen
  • Schulungspflichten
  • Zuverlässigkeit
  • Prozesse definieren
  • Erfüllen der Sorgfaltspflichten und besonderen Sorgfaltspflichten
  • Identifikation (handelnde Personen, wirtschaftlich Berechtigte)
  • Dokumentation
  • Abgabe von Verdachtsmeldungen
  • Mitwirkung bei Untersuchungen
  • Angaben im Transparenzregister
  • Angaben bei der FIU
Hier finden Sie die überarbeitete Liste der Verpflichtungen aus dem GwG (Klick)

Webinar zum GwG – Nächste Termine: 28.06.2022, 20.09.2022, 22.11.2022

Die Themen des Webinars:

  • Risikoneigung des Maklergeschäfts, Kriterien für die Erstellung der eigenen Risikoanalyse
  • Identifizierung von betroffenen Personen
  • Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten
  • Führen der Geldwäscheakte
  • Verdachtsmeldungen
  • die wichtigsten Fälle einer möglichen Verdachtsmeldung
  • interne Sicherungsmaßnahmen im Maklerbüro
  • Prozesse einrichten

Diese Veranstaltung wendet sich an Verantwortliche in Immobilienfirmen: Geschäftsführer:innen, Makler:innen, freie Mitarbeiter:innen in Maklerfirmen, Vorstände, Prokurist:nnen

Sie können das digitale Seminar im Rahmen der Weiterbildungsverpflichtung für sich und Ihre Mitarbeiter:innen nutzen. Wie bieten eine Lernerfolgskontrolle zu dem Webinar an, die Sie im Rahmen der Weiterbildungsverpflichtung nutzen können.

Hier geht es zu der Anmeldung zu dem Webinar (klick). 

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