Smart Home Anwendungen und DSGVO
Beim Einbau und der Nutzung von Smart Home Anwendungen sind vielfältige Fragen aus der DSGVO, aber auch aus dem Immobilien- und dem Mietrecht zu beachten. Was Architekten, Bauträger, Eigentümer, Verwalter und Anbieter von Smart Home Anwendungen wissen müssenIn dem Webinar „Smart Home und DSGVO“ der Johns Datenschutz GmbH im Juni 2022 ging es um den Einbau und die rechtlichen Konstellationen der verschiedenen Beteiligten, wenn Smart Home Anwendungen genutzt werden.
Da es noch sehr wenig Rechtsprechung zu diesem Thema – sowohl zum Immobilien- und Mietrecht als auch zur DSGVO – gibt, müssen die allgemeinen Grundsätze aus den einzelnen Rechtsgebieten besonders beachtet werden.
Eigentümer im Verhältnis zum Mieter, die Anbieter von Smart Home Anwendungen im Verhältnis zum Eigentümer und zum Mieter, die Bauträger, Planer, Architekten und Projektentwickler im Verhältnis zum Eigentümer und zum späteren Mieter müssen die grundlegenden Überlegungen treffen.
Über allem steht die Anwendbarkeit der DGSVO auf die vielen verschiedenen personenbezogenen Daten, die bei Smart Home Anwendungen zunächst gesammelt und dann verarbeitet werden.
In diesem Video haben wir eine kurze Zusammenfassung des Webinars für Sie zusammengestellt.