Rechtsthemen aus dem Immobilienrecht – AKTUELL

Drei Gesetzesvorhaben beschäftigen aktuell die Immobilienwelt: Das Gebäudeenergiegesetz, die nächste Novelle des WEG und Anpassungen im Mietrecht

Es sind drei aktuelle Gesetzesvorhaben, die rund um die Sommerpause des Bundestages diskutiert werden.:

  1. Gebäudeenergiegesetz

Welche Heizungen dürfen wann eingebaut werden? Welche Heizungen müssen wann herausgerissen und erneuert werden? Welche Zuschüsse werden als Fördermittel für den Heizungsaustausch eingeführt? Im Herbst 2023 soll der Bundestag das neue Gebäudeenergiegesetz 2024 beschließen., das dann ab 01.01.2024 gelten wird.

65 % erneuerbare Energien bei allen Heizungen, die ausgetauscht werden müssen, keine reinen Öl- oder Gasheizungen mehr im Neubau ab 2024 und im Altbau dann, wenn eine kommunale Wärmeplanung vorliegt. Das wird etwa 2026 bis 2028 der Fall sein.

Alle wichtigen Informationen rund um das neue Gebäudeenergiegesetz werden auf der Veranstaltung „Gamechanger Energiewende“ am 27.09.2023 diskutiert. KLICK hier für die Anmeldung. 

 

2. Virtuelle Eigentümerversammlung

Durch eine erneute Novelle des WEG soll eine Eigentümerversammlung mit einer ⅔-Mehrheit beschließen können, dass WEG-Versammlungen digital durchgeführt werden. Das Gesetz wird voraussichtlich im Herbst 2023 in Kraft treten.

Weitere Infos auf der Webseite des Bundesjustizministeriums (KLICK hier). 

 

3. Änderungen im Mietrecht?

Eine Änderung des Mietrechts im Hinblick auf möbliertes Wohnen soll nach einer ersten Einschätzung aus dem BMJ eher nicht erlassen werden. (Mehr dazu in der Ausgabe 07-2023 von DIE ACHT).

Aber im Zusammenhang mit den Modernisierungspflichten nach dem GEG soll es eine Anpassung im Mietrecht geben, die die Umlagefähigkeit von Modernisierungen und Heizungstausch begrenzen soll. Die Diskussion wird intensiv geführt. Weitere Infos folgen.