Exposéformulierungen und KI – 25.03.2026

99.00

Exposétexte und KI – Webinar am 25.03.2026 zwischen 15.00 Uhr und ca. 16.30 Uhr

Unter Einsatz von Künstlicher Intelligenz ein Exposé erstellen?

Texte oder Bilder mit Hilfe von KI für das Exposé erstellen?

Haben Sie das schon praktiziert? Wird das regelmäßig in Ihrem Unternehmen durchgeführt?

Künstliche Intelligenz kann helfen, muss es aber nicht. Vor allem dann, wenn Angaben in einem Exposé missverständlich sind, weil die KI die Angaben, die zum Exposé geführt haben, nicht richtig eingeordnet hat. Welche Überprüfungs-Routinen von Exposees finden im eigenen Unternehmen statt, wenn ein Exposé durch KI erstellt wird?

Termin: Mittwoch, 25.03.2026, 15.00 Uhr

Deshalb befassen wir uns in diesem Webinar damit, wie KI bei der Erstellung von Exposees eingesetzt werden kann und welche Praxis besser unterlassen wird.

  • Exposétexte mit KI erstellen
  • Risiken von Exposétexten mit KI
  • Was kann schiefgehen, wenn die KI einen Exposétext erstellt?
  • Live-Demonstration der Erstellung von Exposétexten mit KI
  • Falsche Exposétexte
  • Rechtsprechung zu bestimmten Angaben im Exposé, die einfach richtig sein müssen
  • Kann die KI eine wirksame Haftungsfreizeichnungsklausel erstellen?
  • Kennzeichnung von KI
  • Wem gehören die Exposétexte?
  • Bilder mit KI erstellen

Dies ist der dritte Teil der Webinar-Reihe zur KI in Immobilienfirmen. Am 19.05.2026 findet das Webinar „KI in Immobilienfirmen“ um 15.00 Uhr statt. Die KI-Kompetenz-Schulung findet am  17.04.2026 um 10.00 Uhr statt. 

Die Veranstaltung richtet sich an die Geschäftsführung / -leitung, Marketingabteilungen usw.

  • Immobilienmakler
  • Hausverwalter
  • Wohnungsunternehmen
  • Bauträger
  • und andere Immobilienfirmen

Inhalt nach Anlage 1 zu § 15 b MaBV: 3.8. Informationspflichten des Maklers, 5.1. Verbraucherschutz

Referent: Rechtsanwalt Sven R. Johns, der auch Datenschutzbeauftragter und Datenschutzauditor (Bitkom) ist.

Termin: Mittwoch, 25.03.2026 von 15.00 Uhr bis ca. 16.30 Uhr.

Die Vorgaben nach § 15b MaBV werden erfüllt.  Die Tagungsunterlagen werden übermittelt.

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