Pflichtschulungen? Für Immobilienmakler und Immobilienfirmen? Was müssen Sie dazu wissen?
Gibt es wirklich Pflichtschulungen für Immobilienmakler und für Immobilienbüros? Was steht genau im Gesetz? Welche Schulungen müssen Immobilienfirmen in jedem Jahr wirklich durchführen?
(Der folgende Text ist von Rechtsanwalt Sven Johns geschrieben – ganz ohne den Einsatz von KI, auch wenn hier ein Gedankenstrich im Einsatz ist. Die Grafik, die weiter unten im Text eingebettet ist, wurde von der KI erstellt. Dabei haben wir chartr.ai genutzt.)
Sie können unsere Publikation zur Weiterbildungsverpflichtung und den Pflichtschulungen hier herunterladen (KLICK). Pflichtschulungen 2026 (2)
Wir haben in dieser Publikation auf 12 Seiten eine Einordnung zu der Zukunft der Weiterbildungsverpflichtung und zu den erforderlichen Pflichtschulungen zusammengestellt.
Was hat es mit den Pflichtschulungen von Immobilienmaklern auf sich?
Welche Schulungen müssen Immobilienfirmen einmal im Jahr besuchen und was sagt das Gesetz dazu?
Weiterbildungsverpflichtung und Pflichtschulungen sind nicht dasselbe
Die Weiterbildungsverpflichtung ist in § 34 c der GewO und in der MaBV geregelt. Nach den bislang geltenden Vorschriften müssen Immobilienmakler 20 Stunden Weiterbildung in drei Jahren besuchen und belegen können, dass sie diese Weiterbildungen absolviert haben.
Das gleiche gilt auch für Wohnimmobilienverwalter, die ebenfalls 20 Weiterbildungsstunden in drei Jahren besuchen und belegen müssen, dass sie an diesen Schulungen teilgenommen haben.
Die Weiterbildungsverpflichtung wird gegenüber der Gewerbeaufsicht nachgewiesen. Es kann deshalb sein, dass sich das für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter zuständige Gewerbeaufsichtsamt an die Immobilienbüros wendet und darum bittet, dass für den vergangenen Zeitraum von drei Jahren 20 Weiterbildungsstunden belegt werden.
Wird die Weiterbildungsverpflichtung abgeschafft?
Anfang November 2025 hat das Bundeskabinett beraten, dass die Weiterbildungsverpflichtung abgeschafft werden soll. Zum jetzigen Zeitpunkt liegt aber kein Gesetzentwurf vor, der beschlussfähig wäre [Stand von Mitte Dezember 2025]. Wenn aber im Dezember 2025 noch gar kein Gesetzentwurf vorliegt, der im Bundestag beschlossen werden könnte, ist die Wahrscheinlichkeit sehr groß, dass die Weiterbildungsverpflichtung sowohl für das Jahr 2025 als auch für das Jahr 2026 gelten wird. Es sei denn, dass die Bundesregierung mit einem beschleunigten Verfahren einen solchen Gesetzentwurf in den Bundestag einbringen und dort beschließen lassen würde.
Nachweis der Weiterbildung
Solange die Vorschriften des § 15 a und 15 b MABV und die entsprechende Vorschrift in der Gewerbeordnung nicht aufgehoben sind, gilt die Weiterbildungsverpflichtung weiter. Immobilienfirmen müssen deshalb auch für den 3-Jahreszeitraum 2023/2024/2025 die Teilnahme an anerkennungsfähigen Weiterbildungen im Umfang von 20 Stunden nachweisen können. Angenommen, die Weiterbildungsverpflichtung wird erst zu Ende 2026 abgeschafft, dann müssten die Weiterbildungen auch für den Zeitraum 2024/2025/2026 noch nachgewiesen werden.
Für Immobilienmakler, Wohnimmobilienverwalter und Immobilienbüros ist es daher angebracht, die Pflichten für 2025 (und wohl auch 2026) zu erfüllen und die erforderlichen Webinare, Seminare und Tagungen zu besuchen.
In Immobilienfirmen, die als “besonders wichtig” oder “wichtig” im Sinn des § 38 BSIG (ab 50 MA oder bestimmtem Umsatz) eingestuft werden, muss die Geschäftsleitung eine Datensicherheitsschulung als Basisschulung und laufende Schulungen in den Folgejahren nachweisen.
Wie passt das zu den Pflichtschulungen?
Die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtschulungen können Bestandteil der Weiterbildungsverpflichtung sein, können also im Rahmen der 20 Stunden, die für drei Jahre nachgewiesen werden müssen, genutzt werden.
Völlig unabhängig von der Weiterbildungsverpflichtung besteht jedoch die gesetzliche Pflicht, einige Themen innerhalb der Immobilienmaklerbüros und auch bei Wohnimmobilienverwaltungen zu schulen und schulen zu lassen.
Welche Pflichtschulungen sind für Immobilienbüros vorgeschrieben?
Die folgenden Schulungen sind für Immobilienbüros gesetzlich vorgeschrieben:
- GwG-Schulung für alle Immobilienmakler in den Immobilienbüros (§ 6 GwG)
- DSGVO-Schulung für alle Mitarbeitenden in den Immobilienfirmen (Art. 32 DSGVO)
- KI-Kompetenzschulung für alle Mitarbeitenden in Immobilienbüros, in denen KI genutzt wird (Art. 4 AI Act)
- Cybersicherheit für Geschäftsleitungen in Unternehmen im Sinn des § 38 BSIG (nicht für kleinere Makler- oder Verwaltungsbüros)
Wie oft müssen die Pflichtschulungen in den Immobilienbüros absolviert werden?
Die Aufsicht GwG geht davon aus, dass die GwG-Schulung aller Immobilienmakler eines Büros einmal im Jahr erfolgen muss.
Die Aufsicht DSGVO geht davon aus, dass die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen im Sinn des Art. 32 DSGVO eingehalten sind, wenn alle neuen Mitarbeitenden auf den Datenschutz sofort bei Eintritt in das Unternehmen geschult werden und im Übrigen eine DSGVO-Schulung einmal im Jahr erfolgt.
Der AI-Act (KI-Verordnung) schreibt in Art. 4 vor, dass Unternehmen, in denen KI genutzt wird, sicherstellen müssen, KI-Kompetenzen im Unternehmen zur Nutzung der KI aufzubauen. Das kann nur über geeignete Schulungen entstehen. Da sich die KI-Anwendungen zügig weiterentwickeln, wird auch hier der regelmäßige Besuch einer KI-Kompetenzschulung sinnvoll sein, um die KI-Kompetenzen im Unternehmen sicherzustellen.
Die Bedeutung der Weiterbildung in der Daten-/Cybersicherheit steigt durch die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie.
Empfehlungen zu den Pflichtschulungen
- Besuchen Sie mit allen Maklern einmal im Jahr eine GwG-Schulung, damit gegenüber der Aufsicht GwG bei einer Prüfung die absolvierte Schulung nachgewiesen werden kann. So bleiben Sie auch zu allen gesetzlichen Neuerungen auf dem aktuellen Stand.
- Alle Mitarbeitenden in einer Immobilienfirma sollten einmal im Jahr eine Datenschutz-Schulung besuchen. Das kann sowohl eine Grundlagenschulung DSGVO sein, als auch eine Schulung z.B. zum Thema Datensicherheit und Cybersecurity. Die Erkenntnisse aus der Schulung sollten auch in die Datenschutzregelungen mit den Mitarbeitenden einfließen.
- Die KI-Kompetenzschulung sollten Sie umgehend mit allen Mitarbeitenden belegen, um einige Grundregeln bei der Nutzung von KI-Anwendungen im Unternehmen schriftlich fixieren zu können. Sie sollten zusätzlich KI-Schulungen zu speziellen Themen für Ihr Immobilienbüro belegen, um bei der schnellen Entwicklung Schritt halten zu können. Geeignete Themen sind auch: „Exposés mit KI erstellen“, „Wertermittlung und KI“, „Verwaltungsprozesse mit der KI abbilden“ u. ä. Themen.
Wie könnte ein Schulungstag mit den Pflichtschulungen im Immobilienbüro aussehen?
Ein nicht ganz erst gemeinter möglicher Tagesablauf für die Durchführung von Schulungsveranstaltungen, den die KI für uns erstellt hat.
Stand: 12.12.2025; wir halten Sie zum Thema Weiterbildungsverpflichtung und Pflichtschulungen weiterhin auf dem Laufenden.




