Das neue Maklerrecht 2020 – mit Aktualisierungsservice für Immobilienmakler
Der Gesetzentwurf für das neue Maklerrecht, das im Jahr 2020 in Kraft treten wird, liegt vor. Damit wird das Bestellerprinzip beim Verkauf von Immobilien eingeführt. Für Immobilienmakler gibt es viele Neuerungen, die zu beachten sind.
Wie ist der Ablauf bei der Einführung des neuen Maklerrechts 2020?
Der Gesetzentwurf wird nun im Bundestag beraten. Für Mitte Februar 2020 war die Befassung mit den Einzelheiten des Gesetzentwurfs geplant. Dies ist nun verschoben. Inzwischen wird erwartet, dass sich der Bundestag im Mai 2020 mit dem Gesetzentwurf abschließend befassen wird.
Das würde bedeuteten, dass das Gesetz sechs Monate später in Kraft tritt.
Es wird damit gerechnet, dass das Gesetz ab voraussichtlich Dezember 2020 gilt. Dann können alle neuen Maklerverträge nur noch unter dem neuen Maklerrecht abgeschlossen werden.
Für alte Verträge, die vor dem 30.06.2020 zwischen Immobilienmaklern und Verkäufer/Kunden abgeschlossen sind, gilt das alte Recht in einer Übergangsphase voraussichtlich bis zum 31.12.2020 weiter.
Webinare, Publikation, Information
Für Immobilienmakler ändert sich mit dem Maklerrecht 2020 vor allem die Vereinbarung der Provision zwischen Verkäufer und Maklerfirma einerseits und der Immobilienfirma und dem Kaufinteressenten andererseits. Die genaue Auswertung des Gesetzentwurfs und seiner Änderungen steht noch aus.
Sie können sich jetzt für das Webinar mit Rechtsanwalt Sven R. Johns am 13.05.2020 anmelden, indem Sie uns eine E-Mail schreiben.
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Wenn wir Sie über den weiteren Fortgang des Gesetzesentwurfs auf dem Laufenden halten sollen, dann schreiben Sie uns bitte eine Email mit dem Stichwort „Aktualisierungsservice Maklerrecht 2020“ an unsere E-Mail-Adresse (s. Kontakt). Sie erhalten dann von uns automatisch die weiteren Informationen und aktuellen Entwicklungen beim neuen Maklerrecht 2020 zugeschickt und verpassen keine Entwicklung.