Neue Cookie-Regelungen erforderlich

Hat der EuGH nicht gerade ein Urteil zu Cookies erlassen? Bedeutet das, dass auf unserer Webseite die Cookie-Regelungen angepasst werden müssen?

Ja, das bedeutet es. Einige wichtige Antworten auf Fragen von Webseitenbetreibern.

Ein neues Cookie-Urteil? Schon wieder? War da nicht auch noch etwas mit der ePrivacy-Verordnung? Da sollte doch auch etwas zu Cookies geregelt werden?

Richtig.

Der Reihe nach ein paar wichtige Fragen zu den Cookies:

  1. Müssen wir jetzt sofort unsere Webseite anpassen?

Ja und Nein. Juristisch betrachtet, warten wir auf die Entscheidung des BGH, der das Urteil des EuGH „anwenden“ muss und sich an diese Vorgaben halten muss. Das wird der BGH tun. Wann ist das urteil zu erwarten? Untechnisch gesprochen in den kommenden Wochen und Monaten. Dann müssen auch Webseitenbetreiber in Deutschland diese Regeln anwenden.

Empfehlung: Nutzen Sie jetzt die Übergangsphase, um mit Ihrem Webseitenbetreiber und/oder Agentur zu besprechen, wie die Cookie-Regelungen umgesetzt werden.

2. Was hat der EuGH entschieden?

Cookies bedürfen einer „Einwilligung“ des Webseitenbesuchers, bevor diese Cookies auf der Webseite laufen dürfen. Diese Einwilligung muss von dem Webseitenbesucher gegeben werden. Zugleich muss diesem die Möglichkeit eingeräumt werden, Informationen zu den eingesetzten Cookies einzusehen und zu entscheiden, ob er/sie diese Cookies anstellen oder das Opt-Out wählen will.

3. Was bedeutet das für meine Webseite?

Die Einbindung von Cookies muss so gestaltet werden, dass diese erst angestellt werden, wenn der Webseitenbesucher in die Verwendung der Cookies eingewilligt hat.

4. Für welche Cookies gilt das?

Für alle Cookies bis auf die für den Betrieb der Webseite unerlässlichen Cookies. Vor allem tracking-Cookies unterliegen der Einwilligung der User.

5. Was hat der EuGH noch entschieden?

Grundsätzlich kann eine in diesem Sinn fehlerhafte Seite abgemahnt werden. Das ist ein sehr wichtiger Side-Kick in diesem Urteil, weil wir uns immer mehr der Abmahnfähigkeit von DSGVO-Verstößen nähern. Mit dieser Entscheidung wird ein wichtiger Schritt in Richtung Abmahnungen von DSGVO-Verstößen gegangen.

6. Haben Sie eine Empfehlung?

Sie sollten prüfen, welche Cookies wirklich erforderlich sind und mit Ihrer Webagentur besprechen, welche Cookies ausgeschaltet werden können. Viele Cookies werden am Ende durch die Webseiteninhaber gar nicht ausgenutzt.

Die verbleibenden Cookies müssen in eine Einwilligungs-Regelung eingebunden werden, bei der die Webseitenbenutzer Informationen zu den Cookies einsehen und entscheiden können, ob sie diese an- oder ausschalten wollen.

7. Und was ist mit der ePrivacy-Verordnung?

Das Urteil, das der BGH fällt, ist direkt anwendbar. Es muss demnach nicht auf die Verordnung gewartet werden. Außerdem ist die Verabschiedung dieser Verordnung durch die EU noch nicht absehbar (in 2020 ist eher nicht damit zu rechnen).

Papier zur Cookie-Regelung

Wir haben ein Papier zur Cookie-Regelung erstellt, das Sie gern bei uns bestellen können. Die E-Mail-Adresse finden Sie unter Kontakt. 

Das EuGH-Urteil

Interessiert Sie das Urteil des EuGH? dann können Sie unter diesem Link Einzelheiten dazu nachlesen.