Das neue Maklerrecht 2020 Die Teilung der Maklerprovision – Aktualisierungsservice 23.06.2020

Im Rahmen des Aktualisierungsservices der Datenschutz+Immobilien-Police über die anstehende Neuregelung des Maklerrechts im Jahr 2020 haben wir auch schon in der Vergangenheit die wichtigsten Punkte dazu regelmäßig mitgeteilt. Der Bundesrat hat das Gesetz verabschiedet. Das Gesetz ist veröffentlicht und tritt am 23.12.2020 in Kraft.

Das Gesetzgebungsverfahren für das neue Maklerrecht ist abgeschlossen. Das Gesetz im Bundesgesetzblatt vom 12.06.2020 verkündet und am 23.06.2020 veröffentlicht worden. Damit tritt das Gesetz am 23.12.2020 in Kraft. Die Übergangsfrist hat begonnen, in der sich Immobilienmakler auf das neue Gesetz einstellen müssen.

(Aktualisierung am 23.06.2020)

Und das sind unsere früheren Meldungen aus dem Aktualisierungsservice.

Es ist nur noch ein letzter Schritt, bis das neue Maklerrecht wirklich in Kraft treten kann. Es fehlt nur noch die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Dann steht auch der genaue Termin des Inkrafttretens fest. Das wird nicht vor dem 22.12.2020 sein. Es wird eher ein paar Tage später werden. (Diesen Beitrag haben wir zuletzt am 20.06.2020 aktualisiert – und jetzt wieder am 23.06.2020).

KEIN Bestellerprinzip

Mit dem neuen Maklerrecht wird KEIN Bestellerprinzip bei der Provisionsregelung im Verkauf eingeführt. Deshalb sollten vor allem die Immobilienmakler und Profis in der Branche nicht mehr davon sprechen, dass es sich um ein Bestellerprinzip handelt. Beim Bestellerprinzip in der Miete kann der Immobilienmakler praktisch keine Provision von seinem Mietinteressenten verlangen. Beim Verkauf wird die Provision stattdessen in Zukunft in der Regel geteilt und die Vereinbarungsspielraum ist viel größer als bei der Miete.

Der Gesetzentwurf zum neuen Maklerrecht 2020 datiert vom 11.12.2019 und wurde im Dezember 2020 in erster Lesung im Bundestag und Ende Januar 2020 im Rechtsausschuss des Bundestages diskutiert.

Nachdem der Gesetzentwurf zur Verteilung der Maklerkosten am 13.02.2020 zunächst auf der Tagesordnung des Bundestages war, wurde die Beratung jedoch verschoben.

Beratung im Bundestag zur Verteilung der Maklerprovision erfolgte am 14. Mai 2020

Der Bundestag hat in der Sitzung am 14.05.2020 über das Maklerrecht beraten und dieses mit zwei Änderungen angenommen.

Bundestag berät über das neue Maklerrecht und die Verteilung der Maklerprovision

In der Tagesordnung des Bundestages für den Sitzungstag, die im Internet verfügbar ist, wurde weiterhin der bisherige Entwurf des Gesetzes mit der Bundestags-Drucksachen-Nummer 19/5827 vom 11.12.2019 verlinkt, so dass eine mögliche Änderung in Details, die zuletzt diskutiert worden ist, nicht erkennbar ist.

Dabei ging es um die Frage des Nachweises der Zahlung der Maklerprovision in einem bestimmten Fall und Beziehung zwischen Verkäufer und Käufer. Die zwei geplanten Änderungen sind in das Gesetz aufgenommen worden.

Bundesrat tagt am 05.06.2020

Der Bundesrat tagt am 05.06.2020 und hat die Beratung des Maklerrechts auf die Agenda genommen.

Wir werden im Rahmen des Aktualisierungsservices der Datenschutz+Immobilien-Police darüber informieren, ob der Bundesrat das Gesetz verabschiedet hat. Danach geht es nur noch um die Frage der Verkündung des Gesetzes, das dann sechs Monate später in Kraft treten wird.

Inkrafttreten des neuen Maklerrechts könnte zum 10.12.2020 erfolgen

Webinare, Publikation, Information

Für Immobilienmakler ändert sich mit dem Maklerrecht 2020 vor allem die Vereinbarung der Provision zwischen Verkäufer und Maklerfirma einerseits und der Immobilienfirma und dem Kaufinteressenten andererseits. Die genaue Auswertung des Gesetzentwurfs und seiner Änderungen steht noch aus. Zumal es offensichtlich noch eine Veränderung des zuletzt veröffentlichten Gesetzentwurfs geben wird.

Strategie-Seminar als Online-Veranstaltung

Am 25. Juni 2020 findet von 16.00 Uhr bis 20.00 Uhr das erste Strategie-Seminar zum neuen Maklerrecht als Online-Veranstaltung mit begrenzter Teilnehmerzahl statt.

Jetzt anmelden zum Online-Strategie-Seminar am 25.06.2020 um 16.00 Uhr bis 20.00 Uhr

Die Folgetermine für das Online-Seminar sind am 15.07.2020, 11.08.2020 und 24.09.2020.

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Unser spezielles Angebot für Immobilienmakler:

Wenn wir Sie über den weiteren Fortgang des Gesetzesentwurfs auf dem Laufenden halten sollen, dann schreiben Sie uns bitte eine Email mit dem Stichwort „Aktualisierungsservice Maklerrecht 2020“ an unsere E-Mail-Adresse (s. Kontakt). Sie erhalten dann von uns automatisch die weiteren Informationen und aktuellen Entwicklungen beim neuen Maklerrecht 2020 zugeschickt und verpassen keine Entwicklung.

Dieser Beitrag stammte zuletzt vom 09.05.2020 und wurde am 31.05.2020 und am 20.06.2020 und am 23.06.2020 aktualisiert.