Das Heizungsgesetz soll noch vor dem Sommer 2026 verabschiedet werden

Kommt das neue Heizungsgesetz doch noch vor der Sommerpause?

Das Gebäudeenergiegesetz soll abgeschafft werden. Das ist ein zentraler Punkt des Koalitionsvertrages der aktuellen Bundesregierung. Nun liegt der Gesetzentwurf für das Gebäude-Modernisierungsgesetz vor, und es könnte ganz schnell gehen. Aktualisierung!

Aktualisierung 27.05.2026

Alle Details zum Heizungsgesetz folgen weiter unten. Erst kommt die Aktualisierung. Der Bundestag wird am 11.06.2026 um 11.40 Uhr in erster Lesung über das GModG beraten. Das Ergebnis wird voraussichtlich sein, dass das Gesetz zur Beratung an die Ausschüsse überwiesen wird.

Aktualisierung 21.05.2026

Die ersten Bundesländer beraten, ob sie die Vorgaben des GModG über landesgesetzliche Regelungen überstimmen. Damit würde das neue GModG des Bundes konterkariert werden. Der Hamburger Senat hat sich mit diesem Thema bereits im Mai 2026 befasst. Demnach könnte es sein, dass einzelne Bundesländer weiterhin eine verbindliche Vorgabe zum Ende fossiler Energieträger bei der Beheizung und Kühlung von Gebäuden und Immobilien festschreiben, der „fossilfreundliche“ Bund jedoch diese Regelungen offenlässt.

Jetzt folgt der Beitrag:

Nachdem sich die Bundesregierung sehr lange Zeit gelassen hat, mit der Vorlage eines Gesetzentwurfes für die Änderung des aktuellen Heizungsgesetzes (Gebäudeenergiegesetz mit Stand vom 01.01.2024), liegt nun ein Gesetzentwurf vor.

Bislang gilt das GEG in unveränderter Form weiter. Was als Heizungsgesetz bekannt geworden ist, findet weiterhin ohne Änderung Anwendung, bis das neue Gesetz beschlossen worden ist.

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Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf

Die erste Hürde hat dieser Gesetzentwurf genommen, indem das Bundeskabinett Mitte Mai 2026 diesen Gesetzentwurf angenommen und zur weiteren Befassung an den Bundestag verwiesen hat. Damit kann der Bundestag nun den Gesetzentwurf in erster Lesung behandeln.

Eilbedürftigkeit

In dem Anschreiben der beiden Bundesministerinnen Reiche (Wirtschaft) und Hubertz (Bauen und Wohnen) an das Bundeskabinett wird die Eilbedürftigkeit der Behandlung des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) besonders betont. Die Beschlussvorlage an das Kabinett endete mit folgendem Passus:

„Der Gesetzentwurf wird für besonders eilbedürftig im Sinne des Artikels 76 Absatz 2
Satz 4 des Grundgesetzes erklärt.“

Zwei zusätzliche Aspekte zeigen, dass es durchaus gelingen könnte, dass das Gesetz noch vor der parlamentarischen Sommerpause im Bundestag beschlossen wird.

Zitat aus der Beschlussvorlage an das Bundeskabinett:

„Darüber hinaus wird mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz auch die novellierte EU-Gebäuderichtlinie umgesetzt. Die Richtlinie ist bis zum 29. Mai 2026 in nationales Recht umzusetzen. Aus den vorstehend genannten Gründen muss das Gesetzgebungsverfahren noch vor der parlamentarischen Sommerpause abgeschlossen sein. Dafür ist die Eilbedürftigkeit notwendig.“

Keine Befassung im Bundesrat

Zudem hat sich ergeben, dass die Neufassung des Heizungsgesetzes nicht vom Bundesrat bestätigt werden muss. Das bedeutet, dass das parlamentarische Verfahren mit der Beschlussfassung im Bundestag abgeschlossen werden kann, ohne dass die Länderkammer oder ein etwaiger Vermittlungsausschuss über die Länderkammer an diesem Gesetz mitarbeiten darf. Damit könnte es gelingen, das Gesetz noch vor der parlamentarischen Sommerpause zu verabschieden.

In der Sitzungswoche zwischen dem 20. und 22. Mai 2026 steht die Neufassung des Heizungsgesetzes noch nicht auf der Tagesordnung des Bundestags. Die nächste Sitzungswoche des Bundestags findet zwischen dem 08. und 12. Juni 2026 statt.

Beschlussfassung bis 10.07.2026?

Die letzte Sitzungswoche des Bundestages vor der Sommerpause findet zwischen dem 6. und 10. Juli 2026 statt. Der Bundestag tagt danach erst wieder ab 7. September 2026. Das Vorhaben der federführenden Ministerien ist demnach, eine Beschlussfassung im Bundestag bis 10. Juli 2026 zu erreichen.

Weder der Umweltausschuss noch der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen haben das neue Gebäudemodernisierungsgesetz auf der Tagesordnung für Sitzungen im Mai 2026.

Neues Heizungsgesetz

Das neue Heizungsgesetz bekommt in einem ersten Schritt einen neuen Namen. Aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird das Gebäudemodernisierungsgetz (GModG). Das Gesetz wird heißen:

Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden
(Gebäudemodernisierungsgesetz – GModG)

Veranstaltung am 30.06.2026

Wir halten euch über den weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens auf dem Laufenden. Am 30.06.2026 findet der erste Teil der Veranstaltung Gamechanger Energiewende – Auf dem Weg zum neuen Heizungsgesetz statt. Ihr erfahrt alle wesentlichen Punkte zu dem neuen Gesetz auf dieser Veranstaltung.

Hier geht es zur Anmeldung (KLICK).