DIE ACHT – April 2023 – Webseite aktuell
Die neue Ausgabe des Newsletters DIE ACHT – Ausgabe April 2023 – ist erschienen. Das Thema: „Webseite 2023 – Was kann, was darf, was muss?“ Lesen Sie mehr in unserem neuesten Newsletter.
Seit den vielen Google-Fonts Aufforderungsschreiben aus dem 2. Halbjahr 2022 sind die Rechtsfragen auf der Webseite wieder in den Fokus vieler Immobilienfirmen geraten.
Abmahnfähige Webseite?
- Ist unsere Webseite abmahnfähig?
- Haben wir alles richtig gemacht?
- Wo bestehen Möglichkeiten, dass Verstöße auf der Webseite geahndet werden?
Diese Fragen stellen sich viele Webseitenbetreiber:innen. Und die Antworten sind nie pauschal möglich, sondern erfordern immer den Blick auf die einzelne Webseite.
Webseiten_Check buchen
Sie können hier den Check für ihre eigene Immobilien-Webseite buchen. (KLICK zur Buchung hier)
Datenschutzerklärung ist individuell
In der Datenschutzerklärung einer Webseite stehen die aktuellen Verarbeitungsvorgänge auf dieser Webseite. Nicht irgendwelche Vorgänge, sondern genau diejenigen Verarbeitungen und Übertragungen von IP-Adressen von Webseitenbesuchern, die auch tatsächlich auf der Webseite im Einsatz sind. Das ist auf jeder Webseite unterschiedlich. Deshalb müssen auch Datenschutzerklärungen individuell erstellt und können nicht von anderen Webseiten kopiert werden.
Impressum richtig?
Das richtige Impressum gehört zu den Basics jeder Webseite und es kann eine Abmahnung erfolgen, wenn nicht alle Pflichtangaben im Impressum enthalten sind oder nicht mehr zutreffende Angaben vorhanden sind. Häufige Fehler sind falsche Firmierungen und die falsche Angabe der Aufsichtsbehörde für das Immobilienunternehmen.
Übersicht über 8 Webseiten-Themen
In der folgenden Übersicht habe ich 8 Webseitenthemen zusammengefasst, die Sie für sich überprüfen können. Haben Sie bei einem dieser Punkte den Eindruck, dass die Webseite nicht richtig aufgestellt ist, sollten Sie die Webseite kontrollieren (lassen).
Drei einfache Überprüfungen auf der Webseite
Die folgenden drei Punkte sind für jede:n Webseitenbetreiber:in einfach zu checken:
- Haben wir die Widerrufsbelehrung (richtiger Text !) in der Fußzeile der Webseite eingebunden?
- Haben wir die Cookie-Einstellungen aus unserem Cookie-Banner in der Fußzeile der Webseite eingebunden?
- Haben wir bei allen Exposees die fünf (!) Pflichtangaben aus dem Energieausweis vollständig genannt?
Einfacher Impressums-Check
Auch für das Impressum gibt es einen einfachen Check:
- Ist die Firmierung richtig angegeben?
- Ist der Link zur Verbraucher-Streitbeilegung im Impressum genannt und anklickbar? (zusätzlich die IVD-Streitbeilegung bei IVD-Mitgliedsfirmen einbinden)
- Ist die richtige Aufsichtsbehörde mit Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse genannt?
Cookie-Banner sehr oft falsch
Seit dem Urteil des EuGH zur richtigen Einholung einer Einwilligung bei der Nutzung von Cookies muss ein Cookie-Banner im Einsatz sein, der die Anforderungen aus der Rechtsprechung erfüllt. Der Satz:
„Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie die Webseite weiter nutzen,
erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden“
ist falsch und darf als Cookie-Banner nicht mehr im Einsatz sein. Zu oft sind falsche Cookie-Banner im Einsatz und stellen einen Verstoß gegen die DSGVO dar.
Zur richtigen Webseite gehört
- ein korrekt eingebundener Cookie-Banner, der alle Cookies benennt
- die Darstellung der Cookie-Einstellungen in der Fußzeile der Webseite
- eine aktuelle Datenschutzerklärung
- ein richtiges Impressum
- ein korrekt gestaltetes Kontaktformular (viele Verstöße gegen die DSGVO)
- die Einhaltung der Pflichtangaben im Impressum
- der Text der Widerrufsbelehrung in der Fußzeile der Webseite
Und noch ein Hinweis:
Wenn Sie auf andere Webseiten schauen und kopieren, was dort steht, kopieren Sie vielfach die Fehler, die dort gemacht werden. Der Schwarm ist selten schlau, wenn es um die rechtlich richtige Gestaltung der eigenen Webseite geht.