Aufgaben im Datenschutz 2019

Die #Dat(a)agenda2019 für Immobilienfirmen

Die Verbesserung der Bedingungen für den  Datenschutz in den Immobilienfirmen ist ein kontinuierlicher Prozess. Deshalb sind die Aufgaben festzulegen, die in diesem Jahr abgearbeitet werden. In Zusammenarbeit mit dem Datenschutzbeauftragten könnten in Wohnungsunternehmen, Hausverwaltungen, Maklerfirmen und Architekturbüros sowie bei den Bauträgern die folgenden Punkte in Angriff genommen werden:

  • Löschfristen und Löschung von Daten regeln
  • Passwortvergabe neu regeln
  • Schulung aller Mitarbeiter
  • Bring your own device policy
  • Prozesse im Datenschutz komplett implementieren

Zu denken ist auch an die weiteren Aufgaben, die die DSGVO auf dem Weg der Digitalisierung den Firmen auferlegt:

  • Datenschutzfolgeabschätzung
  • Interessenabwägung bei direkten Werbemaßnahmen
  • Datenschutzerklärung überarbeiten, wenn die Webseite angepasst wird

Die Schulung der Mitarbeiter im Datenschutz ist in jedem Jahr zu aktualisieren und durchzuführen. Das legt die DSGVO den Unternehmen und den Verantwortlichen im Unternehmen als Pflicht auf.

In der oben eingebundenen Übersicht sind die wichtigsten Aufgaben auf der Datenschutzagenda, der #Dat(a)genda2018, erläutert: