offen für Gemeinschaftsgeschäfte

AGB 2024, DAS Jahr der Gemeinschaftsgeschäfte und die erste Beurkundung

Die neue Ausgabe von DIE ACHT ist erschienen. Beiträge zum Jahr des Gemeinschaftsgeschäfts und ein Gewinnspiel

Wie halten Sie es eigentlich mit dem Start in ein neues Jahr? Sind Sie optimistisch, skeptisch, nach dem letzten Jahr eher auf dem Boden der tatsachen …?

Ich würde erst gern die AGB für 2024 lesen …
Unter den vielen Neujahrswünschen, die ich erhalten, gelesen, überflogen, gefunden und bekommen habe, bin ich an dem einen hängen geblieben:
Before I agree to 2024, I’m going to need to see the terms and conditions. Seems fair right? Best wishes to you in the New Year.
Irgendwie passt dieser Neujahrswunsch in die aktuelle Zeit. Das Jahr 2023 war für viele Menschen und für die Welt nicht eines der besseren. Bevor also das neue Jahr willkommen geheissen wird, würde man gern die AGB lesen?
Sicherheit über alles?
Mehr Sicherheit, ein besseres Sicherheitsgefühl, mehr Absicherung, ein besseres Gefühl für die Zukunft. Das wünschen sich viele Menschen.
Allein: es ist wie im wirklichen Leben – Am Ende helfen uns die AGB nicht so richtig weiter. Das ist auch der Grund, warum ich der Auffassung bin, dass die meisten Immobilienfirmen gar keine AGB benötigen. Die AGB führen zu einer Art subjektivem Sicherheitsgefühl, das die Aufmerksamkeit für den Moment und die aktuelle Entwicklung trüben kann.
Legen wir die AGB zur Seite
Mut, Wagemut, Unternehmensgeist/-mut sind die Dinge, die im Unternehmen gefragt sind. Diese Eigenschaften wollen nicht so recht zu den AGB passen, oder?

Für das Jahr 2024 wollen wir deshalb lieber die AGB des neuen Jahres zur Seite legen und diese nicht erst durchlesen, bevor wir das Jahr 2024 umarmen und damit leben. Das wünsche ich Ihnen.

Das Jahr der Gemeinschaftsgeschäfte
Es ist das Jahr der Gemeinschaftsgeschäfte und das Jahr der Datensicherheit (mein TOP-Thema im Bereich Datenschutz in 2024). Legen wir also gemeinsam los, mit diesem unbeschriebenen Blatt des Jahres 2024.
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Gewinnspiel:

Wer hatte die erste Beurkundung 2024? Bitte schreiben Sie uns eine E-Mail.

Wir leben alle von den positiven Nachrichten aus der Branche. Deshalb freue ich mich, wenn Sie mir schreiben, ob Sie schon die erste Beurkundung des Jahres 2024 hinter sich hatten und wann diese war. Wir versuchen, die erste Beurkundung des Jahres 2024 zu identifizieren.

Gewinn:

Unter allen Einsendungen zur „ersten Beurkundung des Jahres 2024“ verlose ich einen Gutschein für die kostenlose Teilnahme an der Jahres-Innovationstagung für Immobilienmakler von Sprengnetter am 17.01.2024. Bitte schicken Sie Ihre „erste Beurkundung des Jahres 2024“ an office@datenschutz.immobilien bis zum Montag, 15.01.2024 um 12.00 Uhr mittags. (Für die Verlosung gilt: Rechtsweg ausgeschlossen, keine Auszahlung des Gewinns in bar, Gewinner:in wird am 15.01.2024 abends per E-Mail benachrichtigt. Veröffentlichung der Gewinner:in in der kommenden Ausgabe von DIE ACHT.