Pflichten Immobilienmakler UWG und PreisAngVO

Abmahnungen vermeiden – Werbung in Immobilienunternehmen

Aus dem UWG folgen bestimmte Pflichten. Werden diese nicht eingehalten, kann eine Abmahnung ergehen. Wie Sie sich besser vor Abmahnungen schützen können, lernen Sie in diesem Beitrag und aus unserer neuen Publikation – unbedingt zu empfehlen

Welche Pflichten enthält eigentlich das UWG genau?

Das UWG dient dem Schutz der Mitbewerber, der Verbraucher sowie der sonstigen Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen Handlungen. Es schützt zugleich das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb. So regelt § 1 UWG den Anwendungsbereich des Gesetzes.

Pflichten aus dem UWG

Die wichtigste Pflicht aus dem UWG folgt aus § 3 UWG, dem Verbot unlauterer geschäftlicher Handlungen. Diese „sind unlauter, wenn sie nicht der unternehmerischen Sorgfalt entsprechen und dazu geeignet sind, das wirtschaftliche Verhalten des Verbrauchers wesentlich zu beeinflussen.“ (Zitat aus § 3 UWG).

Ergänzt wird diese wesentliche Verpflichtung durch

  • die Verpflichtung, bei der Werbung geltende Gesetze zu beachten („Rechtsbruch„, § 3 a UWG),
  • den Mitbewerberschutz und die Verpflichtung, den Mitbewerb durch die eigene Werbung und das Auftreten am Markt nicht zu behindern (§ 4 UWG),
  • das Verbot aggressiver geschäftlicher Handlungen aus § 4a UWG,
  • die Pflicht, irreführende geschäftliche Handlungen oder Werbung zu unterlassen (§ 7 UWG), was vor allem unwahre oder irreführende Angaben in der Werbung meint,
  • das Verbot unzumutbarer Belästigung (§ 7 UWG) und die Pflicht vor Telefonwerbung eine Einwilligung einzuholen (§ 7 a UWG).

Die Durchsetzung der Pflichten und gesetzlichen Verbote aus dem UWG kann durch die Verhängung von Bußgeldern oder durch die Abmahnung eines Mitbewerbers oder einer Wettbewerbsorganisation erfolgen.

Ergänzung durch Pflichten aus der Preisangabenverordnung

  • Gesamtpreisangabe, § 3 PreisAngVO
  • Preisverzeichnis vorhalten, § 12 PreisAngVO

Sowie die weiteren Pflichten, die sich daraus ergeben.

Abmahnungen? – wie blöd und oft auch vermeidbar

Abmahnungen von Immobilienbüros wegen nicht vollständiger Energieausweis- oder Impressumsangaben oder Abmahnungen wegen unzulässiger Werbeaussagen kommen sehr häufig vor.

Was ist eine Abmahnung?

Was ist eine Abmahnung? Mit einer Abmahnung fordert ein Wettbewerber oder eine Abmahninstitution bzw. ein Wettbewerbsverein ein Unternehmen auf, eine nicht zulässige werbliche Aussage in Zukunft zu unterlassen und diese nicht zu wiederholen.

Damit diese Unterlassung auch wirksam durchgesetzt wird, verbinden die abmahnenden Einrichtungen die Abmahnung in der Regel mit eienr strafbewehrten Unterlassungserklärung, mit der sich das Unternehmen zur Bezahlung einer Vertragsstrafe verpflichtetr wenn die unzulässige Werbung dennoch wiederholt wird.

Es wird teuer

Daran können Sie schon erkennen, dass es teuer werden kann. Die Kosten für eine Abmahnung betragen je nach Fall zwischen 250,- EUR netto und – sofern die Abmahnung von Wettbewerbern über eine Anwaltskanzlei erfolgt – auch bios zu 1.500,- EUR netto.

Wenn eine Unterlassungserklärung abgegeben wird und die unzulässige Werbung dennoch – oft aus Unachtsamkeit – wiederholt wird, wird die versprochene Vertragsstrafe fällig. Vertragsstrafenforderungen betragen oft zwischen 1.000,- EUR und 3.000,- EUR für jeden Fall der Wiederholung.

Abmahungen vermeiden

Deshalb ist es so wichtig, dass Abmahnungen vermieden werden. Die einzige Möglichkeit, eine Abmahnung zu vermeiden, ist, keinen wettbewerbsrechtlichen Verstoß zu begehen.

Viele Immobilienbüros sind schon von Abmahnungen betroffen gewesen.

Das nervt, oder?

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Neue Publikation – E-Book mit Aktualisierungs-Service

Die vielen Anfragen zu Abmahnungen und wie eine Werbung richtig gestaltet werden sollte, die ich in der anwaltlichen Beratungspraxis bekomme, haben nun zur Veröffentlichung des gerade in der Fertigstellung befindlichen E-Books rund um die „Werbung in Immobilienunternehmen“ geführt.

Wie bei dem Vertragspaket kommt dieses E-Book auch mit einem Aktualisierungs-Service und mit Terminen für Sprechstunden rund um die richtige Immobilienwerbung.

Auch auf der digiKon 9.0 im Mai 2024 spielte das Thema Abmahnungen und Vertragsstrafen eine große Rolle.

Fragen stellen in den Sprechstunden.

Nutzt deshalb das neue E-Book und die Möglichkeit, während der Sprechstunden zur Immobilienwerbung eure Fragen rund um die Immobilienwerbung zu stellen.

Inhalt

Ich habe in dem E-Book zusammengefasst:

  1. Spitzenstellungswerbung (beste, höchste, größte, Nr. 1, Marktführer usw.)
  2. Werbung mit Provisionsangaben
  3. Preisangaben in der Immobilienwerbung
  4. Social Media
  5. Bewertungen
  6. Werbung mit Auszeichnungen und Gütesiegeln
  7. Fotos
  8. Was im Exposé abgemahnt wird
  9. Pflichtangaben zum energetischen Zustand der Immobilie
  10. Pflichtangaben Impressum
  11. Webseite
  12. Datenschutz

Die Publikation wird ergänzt durch verschiedene Checklisten und vielen Beispielen unerlaubter Werbung und viele Bildbeispiele und Grafiken.

Das e-Book hat insgesamt 185 Seiten und wird als pdf / E-Book verschickt. Damit kann ich jederzeit auf aktuelle Urteile und neue Entwicklungen, Gesetzesänderungen oder neu hinzu kommende Abmahntatbestände eingehen und die erforderlichen Anpassungen vornehmen.

Termine Sprechstunden

Der nächste Termin für die Sprechstunden ist am Montag, 28.10.2024 um 10.00 Uhr

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