Weiterbildungsverpflichtung und Pflichtschulungen – was ist damit gemeint?

Die Weiterbildungsverpflichtung trifft alle Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter für 20 Stunden in drei Jahren. Und dann müssen bestimmte Themen zusätzlich einmal im Jahr als Pflichtschulung geschult werden. Wir zeigen Ihnen, was gemeint ist.

Nach § 34 c Gewerbeordnung und nach § 15 b MaBV müssen Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter eine bestimmte Stundenanzahl im Jahr an Weiterbildung belegen.

20 Stunden in drei Jahren Weiterbildungsverpflichtung

Die Weiterbildungsverpflichtung summiert sich auf 20 nachgewiesene Stunden in drei Jahren. Ob die Stunden in einem Jahr oder auf alle drei Jahre gleichmäßig verteilt werden, interessiert den Gesetzgeber und die Aufsichtsbehörden dabei nicht. Am Ende des Jahre 2020 müssen alle Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter erstmals die Einhaltung der Weiterbildungsverpflichtung nachweisen. Makler und Verwalter, die in den Jahren 2018, 2019 und 2020 tätig gewesen sind, müssen für diese drei Jahre insgesamt 20 Stunden Weiterbildung nachweisen können.

Welche Fortbildung benötigen MitarbeiterInnen?

Nach der MaBV müssen auch alle MitarbeiterInnen in Makler und/oder Verwalterbüros, die berufsnahe Tätigkeiten ausüben, die gleiche Weiterbildungsverpflichtung erfüllen, wie die FirmeninhaberInnen oder Inhaber des § 34c. Demnach müssen auch MitarbeiterInnen 20 Stunden Weiterbildung in drei Jahren belegen können. Die Geschäftsleitung ist verantwortlich, dass auch dieser Teil der Weiterbildungsverpflichtung eingehalten wird.

20 plus 20 Stunden für Makler und Verwalter

Wichtig ist für alle Inhaber einer doppelten Gewerbeerlaubnis nach § 34c Abs. 1 Nr. 1 und nach Nr. 4 GewO, dass diese eine doppelte Weiterbildung von 20 plus 20 Stunden trifft. Das gilt auch für MitarbeiterInnen eines Büros die für die Abteilung Makler und die Abteilung Verwaltung tätig sind.

Wer prüft die Weiterbildungsverpflichtung? – Gewerbeaufsicht

Die Gewerbeaufsichtsämter (teilweise IHKen, auf die diese Aufsicht in den Bundesländern übertragen worden ist) führen die Aufsicht über die Einhaltung der Weiterbildungsverpflichtung. Am Ende des Jahres 2020 können die Aufsichtsbehörden demnach die Immobilienfirmen anschreiben und den Nachweis der Weiterbildung anfordern.

Pflichtschulungen

Neben der Verpflichtung zur Weiterbildung sehen zwei Spezialgesetze eine jährliche Unterweisung von allen MitarbeiterInnen eines Immobilienbüros vor.

  • Nach der DSGVO muss einmal im Jahr eine Unterweise aller MitarbeiterInnen im Datenschutz erfolgen. Diese Verpflichtung gilt unabhängig von der Größe der Immobilienfimen, also auch für Einzelfirmen. Diese Regelung gilt für Immobilienmakler und Verwalter.
  • Nach dem GwG müssen zudem alle Maklerbüros einmal im Jahr alle MitarbeiterInnen im GwG unterweisen und einen Nachweis über diese Unterweisung führen.

Angebote für Pflichtschulungen

Die Datenschutz+Immobilien-Police bietet Webinare zur Durchführung der Pflichtschulungen für MitarbeiterInnen in Immobilienbüros an.

Weiterbildung und Pflichtschulung für Makler und Verwalter

Wer prüft die Einhaltung der Pflichtschulung? (Aufsicht GwG oder DSGVO)

Anders als bei der Einhaltung der Weiterbildungsverpflichtung müssen die Pflichtschulungen im GwG oder in der DSGVO nicht gegenüber dem Gewerbeaufsichtsamt nachgewiesen werden.

Das bedeutet, dass

  • die Aufsicht Geldwäsche in den einzelnen Bundesländern von den Immobilienmaklern bei den Stichprobenprüfungen oft auch den Nachweis der Schulung aller MitarbeiterInnen im GwG verlangt
  • die Aufsicht DSGVO die regelmäßige Unterweisung der MitarbeiterInnen im Datenschutz abfragen kann, wenn eine Beschwerde eines Kunden vorliegt und ein Verschulden im Unternehmen durch Bearbeitung von MitarbeiterInnen geprüft wird.

Empfehlung: Schulung GwG und DSGVO einmal im Jahr

Immobilienfirmen sollten daher in ihrer Weiterbildung einmal im Jahr eine Schulung zum GwG und einmal im Jahr eine Schulung zur DSGVO einbauen. Diese Stunden, die dort geleistet werden, dienen einerseits dem Nachweis gegenüber den Spezial-Aufsichtsbehörden und andererseits dem Nachweis im Rahmen der Weiterbildungsverpflichtung.

Die Schulungen können als Inhouse- Schulungen, durch Besuch einer Präsenz-Veranstaltung oder durch ein Webinar abgeleistet werden, wenn bei dem Webinar auch eine Lernerfolgskontrolle durchgeführt wird (sog. begleitetes Selbststudium mit nachgewiesener Lernerfolgskontrolle).