Wann wird das Heizungsgesetz abgeschafft?
„Heizungsgesetz – abgeschafft? – Was sagt die neue Bundesregierung zur Zukunft des Heizungsgesetzes GEG? Ein Blick in den Koalitionsvertrag verrät noch nicht viel.
Der neue Koalitionsvertrag der Bundesregierung aus CDU, CSU und SPD zeigt einige Veränderungen bei den Zuständigkeiten und Zuschnitten von Ministerien. Während der Klimaschutz bislang im Bundeswirtschaftsministerium angesiedelt war und das Heizungsgesetz deshalb aus dem bisherigen Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz verantwortlich erstellt worden ist, wird in der neuen Bundesregierung das gesamte Thema Klima und Umwelt in einem Ministerium Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit gebündelt.
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Neues Ministerium
Das Heizungsgesetz wird demnach „umziehen“ und bekommt neue Zuständigkeiten. Das neue Ministerium wird der SPD zugeschrieben, die demnach den/die neue/n Minister/in für Klima und Umwelt stellen wird.
„Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen“
Im Koalitionsvertrag selbst steht: „Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen.“ Erst einmal lautet die Formulierung nun aber nicht mehr nur auf „abschaffen“, sondern es wird ergänzt, dass es ein „neues“ GEG geben wird.
„Wir machen das neue GEG technologieoffener, flexibler und einfacher“
Auch hier ist eine Formulierung gefunden worden, deren Handschrift auch von der alten Bundesregierung stammen könnte. War eine der bisherigen Regierungsparteien der alten Koalition gegen die Einführung bestimmter Vorgaben, tauchte stets der Begriff der „Technologieoffenheit“ auf. Im Koalitionsvertrag 2025/2029 wird dieser Begriff nun auch für das „neue“ GEG gewählt.
Technologieoffener ?!
Das Heizungsgesetz 2024 sieht bislang 10 verschiedene Heizungsarten vor, mit denen die bisherigen 65 % erneuerbaren Energien bei der Heizung von Gebäuden umgesetzt werden können. Ob in dem nächsten GEG eine 11. oder 12. Heizungsart dazukommen wird oder ob jegliche Nennung einer Heizungstechnologie im „neuen“ GEG vermieden wird, geht aus dem Koalitionsvertrag nicht hervor.
In jedem Fall werden aber alle bisher genannten Technologien sicherlich weiter Bestand haben und demnach auch in Zukunft „Richtig“ sein.
Muss die alte Heizung raus?
Diese Frage wird bis 2026 weiterhin nach dem aktuellen GEG 2024 beantwortet werden. Der Service unter www.heizungsplakette.de (KLICK auf den Link zum Service der Heizungsplakette) trägt zu erheblicher Sicherheit bei.
Heizungsplakette für Sicherheit bei Eigentümern
Eigentümer können sich über die Heizungsplakette bestätigen lassen, wie lange die vorhandene Heizung noch weiterbetrieben werden darf. Und weil im Jahr 2026 ein „neues“ GEG kommen wird, können alle, die 2025 die Heizungsplakette bestellt haben, unter den neuen gesetzlichen Vorgaben eine aktualisierte Heizungsplakette bestellen.
Was kann das „neue GEG“?
Das neue GEG kann laut Koalitionsvertrag 2025/2029 „technologieoffen, flexible und einfach“. Ja, die gesetzliche Vorgabe für den Austausch von Gasetagenheizungen in Wohnungseigentumsgemeinschaften kann „einfacher“ geregelt werden und es ist zu hoffen, dass das „neue“ GEG eine einfachere Lösung und nicht nur eine andere komplizierte Lösung dafür anbietet.
Was mit dem Stichwort „flexibel“ gemeint ist, wird in der kurzen Passage des Koalitionsvertrages nicht näher erläutert. Wenn sich auch das „neue“ GEG an den Vorgaben der EU-Gebäude-Richtlinie orientieren wird, dann müssen ab 2040 fossile Energieträger abgeschafft werden und es besteht ein absolutes Betriebsverbot für Heizungen, die fossile Energieträger nutzen. Flexibilität lässt diese absolute Zeitgrenze aus der europäischen Gesetzgebung nicht zu.
Fortsetzung der Förderung
Der Koalitionsvertrag 2025/2029 sieht vor, dass die Förderungen für die Sanierung und die Heizung fortgesetzt werden. Das Stichwort „Heizungstausch“ wird im Zusammenhang mit der Fortsetzung der Förderung nicht ausdrücklich benutzt. Mit dem Stichwort „Heizungsförderung“ dürfte jedoch die Förderung des Austauschs von Heizungen gemeint sein.
Verzahnung GEG und kommunale Wärmeplanung
Aus einem einzelnen Satz des Koalitionsvertrages 2025/2029 ist zu entnehmen, dass von dem Vorhaben „Kommunale Wärmeplanung“ nicht abgerückt wird und es die Vorgaben zur kommunalen Wärmeplanung weiterhin geben wird. Die Arbeiten der Städte und Gemeinden zur Umsetzung der Kommunalen Wärmeplanung sind demnach nicht umsonst. Bislang ist die Verzahnung von GEG 2024 und Kommunaler Wärmeplanung einfach gelöst. Die beiden Fristen 30.06.2026 (für Kommunen über 100.000 Einwohner) und 30.06.2028 (für Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern) sind einfach, transparent und verständlich. Wie hier eine Vereinfachung aussehen könnte, bleibt abzuwarten. Das Stichwort „Flexibel“ wird in diesem Zusammenhang nicht genannt, es könnte aber bewirken, dass die Fristen etwas großzügiger gestaltet werden.
Wann wird das GEG abgeschafft?
Aufgrund der Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie kann das GEG 2024 nicht einfach abgeschafft werden. Es muss in jedem Fall direkt ein Ersatz beschlossen werden. Deshalb ist mit einer schnellen Lösung nicht zu rechnen.
Während im Koalitionsvertrag 2025/2029 an anderer Stelle von den ersten 100 Tagen der neuen Regierung für explizite Vorhaben gesprochen wird, gehört das Heizungsgesetz nicht dazu.
Prognose für ein „neues“ GEG
Die aktuelle EU-Gebäuderichtlinie sieht vor, dass die dortigen Vorschriften bis Ende Mai 2026 in nationales Recht umgewandelt werden müssen. Unter Berücksichtigung einer neuen Ministeriumsleitung für die Ausarbeitung des GEG, des Umzugs der zuständigen Abteilungen, der wahrscheinlich vorrangigen Themen rund um die Förderung und die neuen Förderprogramme und die Abstimmung mit den Kommunen zur Kommunalen Wärmeplanung erscheint es sehr wahrscheinlich, dass die im Koalitionsvertrag festgehaltenen Anpassungen beim GEG zu Mai 2026 vorgenommen werden und bis dahin die geplanten technologieoffenen, flexiblen und vereinfachten Ergänzungen ausgearbeitet sind. Dann werden vielleicht auch die Abstimmungen zu den Energiekennklassen im Gebäudebestand innerhalb der EU abgeschlossen sein.
Auszug aus dem Koalitionsvertrag
Das ist der Passus aus dem Koalitionsvertrag, der interessanterweise unter dem Kapitel Verkehr und Infrastruktur, Bauen und Wohnen abgehandelt wird und nicht im Bereich „Klimaschutz und Umwelt).
Auf Seite 24 des Koalitionsvertrages 2025/2029 steht:
„Für die Erreichung der Klimaziele ist der Gebäudesektor zentral. Bezahlbarkeit, Technologieoffenheit, Versorgungssicherheit und Klimaschutz sind unsere Ziele für die Modernisierung der Wärmeversorgung. Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen. Das neue GEG machen wir technologieoffener, flexibler und einfacher. Die erreichbare CO2-Vermeidung soll zur zentralen Steuerungsgröße werden. Den Quartiersansatz werden wir stärken. Die Sanierungs- und Heizungsförderung werden wir fortsetzen. Die Kosten für energetische Sanierungen ererbter Immobilien werden künftig von der Steuer absetzbar. Die Förderfähigkeit des EH55-Standards wollen wir zeitlich befristet zur Aktivierung des Bauüberhangs wiederherstellen. Die Verzahnung von GEG und kommunaler Wärmeplanung vereinfachen wir. Die nationalen Gebäudeeffizienzklassen im GEG werden mit unseren Nachbarländern harmonisiert. Spielräume bei der Umsetzung der Europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) schöpfen wir aus. Für eine Verlängerung der Umsetzungsfristen setzen wir uns ein.“