Sprechstunde DAtenschutz+Immobilien-Police

Rückblick – Sprechstunde der Datenschutz+Immobilien-Police zu Cookies, EU-US-Privacy-Shield und anderen Themen

In der aktuellen Sprechstunde der Datenschutz+Immobilien-Police haben wir alle Themen, die aktuell auf den Webseiten zu beachten sind, besprochen.(Download verfügbar)

Die Webinar-Unterlage steht für alle Anwender der Datenschutz+Immobilien-Police im virtuellen Datenraum auf dieser Webseite zum Download bereit.

Worum ging es in der Sprechstunde?

Das Urteil des BGH vom 28. Mai 2020 zur datenschutzrechtlichen Einwilligung bei der Verwendung von Cookies hat Anpassungen auf den Webseiten erforderlich gemacht. Immobilienfirmen müssen auf den eigenen Webseiten das Urteil beachten und umsetzen. Cookies dürfen nur noch dann eingesetzt werden, wenn vor dem Einsatz der damit verbundenen Technik die Einwilligung des Webseitenbesuchers eingeholt wird. Das gilt jedenfalls dann, wenn es sich um nicht für den Betrieb der Webseite erforderlich Cookies handelt.

EU-US-Privacy-Shield-Abkommen

Mit der Entscheidung des EuGH, das EU-US-Privacy-Shield-Abkommen für unwirksam zu erklären, kann dieses Abkommen nicht mehr als Rechtsgrundlage für die Übertragung von personenbezogenen Daten in das Drittland USA genutzt werden. Die Übertragung von Daten in die USA ist dann rechtswidrig, wenn diese allein auf das Urteil des EuGH gestützt wird.

Amerikanische Anbieter nutzen?

In der Sprechstunde der Datenschutz+Immobilien-Police haben wir die Auswirkungen für die Nutzung amerikanischer Anbieter diskutiert. Die Einzelheiten finden Sie in der Präsentation, die während des Sprechstunde im Einsatz war und die im virtuellen Datenraum als Download bereit steht.