So geht’s weiter beim Heizungsgesetz
Die Pläne der neuen Bundesregierung konkretisieren sich zwar seeeeeehr langsam. Aber es gibt erste Zeichen, wie es laufen wird und wann das neue Gesetz kommt
Die Pläne der einzelnen Ressorts und Ministerien sind im Bundestag vorgestellt worden. Das Arbeitsprogramm der neuen Bundesregierung konkretisiert sich demnach. Die Themen für die ersten Schritte werden gesetzt. So viel vorab: Neubau und das Gebäudeenergiegesetz gehören nicht zu den Themen des 100-Tage-Programms.
Kein 100-Tage-Programm
Durch den Zeitablauf von Bundestagswahl, Koalitionsverhandlungen, Wahl des Bundeskanzlers und Vereidigung der Ministerinnen hat sich ergeben, dass die 100-Tage, die oft als Gradmesser für den Schwung, den eine Regierung mit sich bringen kann, ins Sommerloch fallen wird. Die ersten 100-Tage Bundesregierung laufen in der parlamentarischen Sommerpause aus, sodass die Regierung genau zu diesem Zeitpunkt nicht handlungsfähig ist.
Konzentration auf Ende Juni/Anfang Juli
Deshalb konzentrieren sich die Pläne, die schnell umgesetzt werden sollen, auf die Sitzungen von Bundeskabinett, Bundestag und Bundesrat Ende Juni und Anfang Juli, also nur knapp zwei Monate nach dem Amtsantritt der neuen Bundesregierung. Viel zu erwarten für neue Ideen und große Entwürfe ist in der kurzen Zeit nicht.
Was kommt in Sachen Energie vom Bundeswirtschaftsministerium?
Energiethemen sind weiterhin im Bundeswirtschaftsministerium angesiedelt. Deshalb schauen Energieversorger, Fachverbände Heizung und Klima und Autoren von Ratgebern zum Heizungsgesetz ganz genau hin, wenn Bundeswirtschaftsministerin Katharina Reiche ihre Pläne vorstellt.
Bis zur Sommerpause auf der Agenda:
- Senkung bzw. Abschaffung der Stromsteuer
- Senkung der Netzentgelte
- Einführung eines Industriestrompreises
Diese Themen scheinen im Bundeswirtschaftsministerium ganz oben auf der Agenda zu stehen. Es ist damit zu rechnen, dass neue Gesetzesvorschläge dazu bis zur Sommerpause vorliegen werden. Ob diese Pläne auch noch in den ersten 60 Tagen oder erst nach der Sommerpause Gesetzeskraft erlangen, kann nicht abgesehen werden.
Kein neues GEG in 2025
Damit ist aber auch deutlich, dass im Jahr 2025 keine Änderung am GEG zu erwarten ist. Ministerin Reiche hat in einem Interview erklärt, dass die noch sehr undeutlichen Pläne rund um das GEG oder Heizungsgesetz bis Ende 2025 in einem Gesetzentwurf dem Bundeskabinett vorgestellt werden sollen. Das parlamentarische Verfahren wird demnach erst im Jahr 2026 beginnen. Ein Abschluss und Inkrafttreten des Gesetzes sind erst zu Mitte 2026 zu erwarten. In dem Podcast „Table.media“ sagt die Ministerin auf die Frage, ob sie die Fehlentwicklungen aus dem GEG noch dieses Jahr korrigieren wolle, ein knappes „Ja“.
Die europäische Vorgabe zur Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie des Jahres 2024 läuft im Mai 2026 aus. Bis dahin muss das neue Gesetz stehen.
Pläne rund um das GEG
Interessant ist dabei, dass die Bundeswirtschqaftsministerin einzelne Ansätze, was denn im GEG geändert werden könnte, nicht im Bundestag verkündet hat. Stattdessen kommen diese Pläne stückchenweise in verschiedenen Interviews der Ministerin ans Tageslicht. So werden Betriebsverbote für alte Heizkessel, vor allem alte Gasheizungen, thematisiert. In einem der Interviews heißt es, dass bei Eigentümern wieder mehr Sicherheit herrschen müsse. Konkreter wird es leider nicht.
Daraus machen verschiedene Kommentare nun, dass der § 72 GEG abgeschafft werden könnte, der die Betriebsverbote für Heizkessel älter als 30 Jahre oder von vor 1991 vorsieht, wenn die Heizungen nicht mit Brennwert- oder Niedertemperaturtechnik laufen. Diese Regelung ist aber nicht erst 2024 in das GEG gekommen und deshalb keine Regelung der letzten Bundesregierung. Die Wahrscheinlichkeit, dass diese Vorschrift ganz abgeschafft wird, ist deshalb eher als gering einzustufen. Schätzungen aus dem Bauhandwerk zeigen, dass es nur etwa 10 Prozent der Heizungen sind, die älter als 30 Jahre sind und nicht mit den genannten Ausnahmetechniken laufen.
Kein De-Facto-Betriebsverbot für Heizungen vor 1991
Das folgende Zitat stammt von der Webseite www.table.media:
„Es gibt de facto ein Betriebsverbot für Gasthermen, die vor 1991 eingebaut wurden. Zunächst müssen wir dieses Betriebsverbot abschaffen, um wieder Ruhe in den Markt zu bekommen“, sagte Reiche im Podcast Table.Today.
Ein Blick in § 72 GEG zeigt, dass dies so nicht richtig ist. Die Brennwert- und die Niedertemperaturtechnik führen dazu, dass Heizungen von vor 1991 weiter betrieben werden können. Dieses Zitat könnte andeuten, dass die neue Bundesregierung die Regulierung alter Heizungstechnik über den Geldbeutel plant (mehr CO2-Steuer bei mehr Verbrauch) und nicht über das Betriebsverbot.
Wer in den Podcast von www.table.media hineinhört, wird feststellen, dass die Moderatoren beim Thema Betriebsverbot für Gasheizungen der Ministerin sogar eine Steilvorlage gegeben haben, die Aussage vom „Betriebsverbot“ zu korrigieren, indem sie das Betriebsverbot für Heizungen von vor 1991 „bei einer Havarie“ präzisiert haben. Die Ministerin hat jedoch die Ausnahmen von Brennwert- oder Niedertemperaturtechnik nicht aufgegriffen und den Begriff des „de-facto-Betriebsverbots“ benutzt.
Hybridisierung?
Ansonsten macht das Wort der „Hybridisierung“ von Heiztechniken bei Gebäuden die Runde, ohne dass konkretisiert wird, was dies sein könnte. Nach dem aktuellen GEG sind verschiedene Hybridtechniken erlaubt.
Abschaffung der Wärmepumpenpflicht?
An anderer Stelle wird die Ministerin mit dem Vorhaben zitiert, die Wärmepumpenpflicht abschaffen zu wollen. Dass es keine Wärmepumpenpflicht in Deutschland gibt, wird sich aber noch im Ministerium herumsprechen, selbst wenn alle Staatssekretäre und Abteilungsleiter dort ausgetauscht worden sein wollen. § 71 ff. GEG sehen eine Vielzahl von Technologien vor, weshalb von einer Wärmepumpenpflicht nicht gesprochen werden kann. Wie die Abschaffung der nicht vorhandenen Wärmepumpenpflicht in einem Gesetz aussehen kann, wird eine der weiteren Überraschungen dieser Legislaturperiode werden.
Höherer CO2-Preis
Der steigende CO2-Preis wird dafür sorgen, dass die Nutzung von – vor allem alten und damit ineffizienten – Öl- und Gasheizungen immer teurer werden wird. Die CO2-Steuer wird auf den Öl- und Gaspreis aufgeschlagen, wodurch die Nutzung dieser Heiztechniken kontinuierlich teurer werden wird. Haushalte können dann zwar weniger heizen, die monatliche Belastung durch Abschläge für die Wärmelieferung können dennoch steigen.
Keine Neuigkeiten zu Fördermitteln
Die Neuordnung der Fördermittel, die im Koalitionsvertrag angekündigt worden ist, spielt in den aktuellen Planungen offenbar keine große Rolle. In den Vorstellungen der Pläne der einzelnen Ministerien wurde dazu nichts bekannt oder kommuniziert.
Wohnpläne?
Pläne für den Neubau von Wohnungen sind erst gar nicht im Koalitionsvertrag festgeschrieben worden. Aus diesem Grund ist auch nicht viel schnelle Initiative beim Thema Neubau zu erwarten. Der Bundeskanzler hat zum Thema Wohnen „zwei bis drei Sätze“ in seiner Regierungserklärung „verloren“. Das Thema scheint demnach wirklich verloren zu haben. Alles, was bislang bekannt ist, sieht nach mehr Regulierung im Mietrecht aus, aber wenigen Initiativen, den Neubau wirklich anzukurbeln.
Entbürokratisierung
Mut machen übrigens die Aussagen der Ministerin zu den Aufgaben der Grundsatzabteilung des Bundeswirtschaftsministeriums bei der Entbürokratisierung und die Rolle, die das Ministerium bei Entwürfen zu neuen Gesetzen spielen wird.
Ratgeber zum Gebäudeenergiegesetz weiterhin aktuell
Der Ratgeber „Alles zum aktuellen Heizungsgesetz“ (Johns/Nessler) ist weiterhin komplett aktuell. Die beiden Autoren haben zudem allen Käufern des e-Books zugesichert, dass der Aktualisierungsservice im Kaufpreis enthalten ist. Wenn sich also gesetzgeberische Pläne ergeben, die zu einer Änderung des Ratgebers führen, sind die Käufer und Nutzenden des e-Books die ersten, die von diesen Änderungen erfahren.
Hier geht es zur Bestellung des Ratgebers „Alles zum aktuellen Heizungsgesetz“ e-Book (KLICK).