Schulungen, Weiterbildungsverpflichtung und KI
Immer wieder werden wir nach der Abgrenzung zwischen Weiterbildungsverpflichtung, den Jahresschulungen, wer daran teilnehmen muss und mögliche Inhalte für Schulungen gefragt. Der ultimative Überblick
Die Weiterbildungsverpflichtung nach Artikel 34c Gewerbeordnung und den § 15 b der Makler- und Bauträgerverordnung ist in den Immobilienbüros hinreichend bekannt.
Die Weiterbildungsverpflichtung
Immobilienmakler müssen 20 Stunden Weiterbildung in drei Jahren absolvieren und dies belegen können. Immobilienverwalter müssen ebenfalls 20 Stunden Weiterbildung in drei Jahren durchführen und belegen können.
Wer in seinem Büro beide Dienstleistungen anbietet, muss sowohl 20 Stunden Weiterbildung für den Maklerbereich als auch 20 Stunden Weiterbildung für den Verwaltungsbereich belegen können.
Auch digitale Veranstaltungen und Webinare zählen zu den Weiterbildungsformen, die im Rahmen der Weiterbildungsverpflichtung anerkannt werden.
Lernerfolgskontrolle
Allerdings werden für diese Art der Weiterbildung, die im Gesetz als sogenanntes **begleitetes Selbststudium** bezeichnet wird, der Nachweis einer sogenannten Lernerfolgskontrolle gefordert. Im Gesetz steht dazu: „Bei Weiterbildungsmaßnahmen in einem begleiteten Selbststudium ist eine nachweisbare Lernerfolgskontrolle durch den Anbieter der Weiterbildung erforderlich.“ Vom Wortlaut des Gesetzes kann nicht abgeleitet werden, dass eine reine Anwesenheitskontrolle ausreicht. Stattdessen muss tatsächlich eine Lernerfolgskontrolle durchgeführt werden.
Unsere Jahresschulungen im zweiten Halbjahr
Die Schulungen zum GwG (nächste Termine am 08.07.2025 und am 08.09.2025) und die Schulungen „DSGVO“ sowie neu die Schulung „KI-Kompetenzen“ gelten als Pflichtschulungen sollten sie einmal im Jahr belegt werden. Bei der Jahresschulung zum Thema Geldwäscheprävention haben viele Maklerbüros bereits eine „gute Routine“ entwickelt. Hier nehmen oft auch alle Immobilienmakler aus den Maklerbüros teil.
Ich empfehle ausdrücklich, dass wirklich alle Makler aus den Maklerbüros die Geldwäsche-Präventionsschulungen durchlaufen.
„DSGVO“ und „KI“
Auch bei den Jahresschulungen DSGVO und KI kann ich nur empfehlen, dass alle Mitarbeitenden aus den Büros dieses Schulungsangebot annehmen. Im Datenschutz steht die Durchführung einer Schulung zu den sog. technischen und organisatorischen Maßnahmen und ist in Artikel 32 DSGVO niedergelegt.
Im Bereich KI sieht die neue KI-Verordnung in Artikel 4 vor, dass in Unternehmen, in denen Mitarbeitende KI anwenden, ausreichende KI-Kompetenzen vorhanden sein müssen. Diese ausreichenden KI-Kompetenzen werden durch eine Schulung hergestellt.
„Eigene Schulungen“
In einigen Fällen ist es so, dass Immobilienunternehmen lieber eigene Schulungen als entweder vor Ort oder digitale Schulungen durchführen möchten, um die speziellen Fragen, die bei ihnen im Büro entstehen, klären zu können. Sehr gerne biete ich diese Schulungen an, und wir können dafür Termine miteinander ausmachen.
„KI für Immobilienmakler“
Bei den KI-Schulungen werden Sie sehr schnell feststellen, dass der rasche Wandel in der technologischen Entwicklung und bei den zugrunde liegenden Fragestellungen dazu führen wird, diese KI-Schulungen öfter in Anspruch zu nehmen. Hier gibt es bislang keine jährlich zu belegende Pflichtschulung, und vor allem gibt es keine Behörde, die die Einhaltung dieser Pflichtschulung überprüfen kann. Gern weise ich sie auch auf unsere Termine zu dem Webinar „Exposés mit KI erstellen“ am 10.07.2025, 10.00 Uhr und 25.08.25, 13.00 Uhr, hin. Sie finden die Anmeldemöglichkeit auf unserer Webseite (KLICK Hier)
Es kann durchaus sein, dass ein Gewerbeaufsichtsamt auch einmal nach dem Absolvieren einer KI-Kompetenzschulung fragt. Das ist jedoch bislang noch nicht vorgekommen.
Mit dem Schulungsangebot, das wir vorhalten, versuchen wir, auf die schnelle Entwicklung des Einsatzes künstlicher Intelligenz in den Immobilienbüros einzugehen und diesem Wandel Rechnung zu tragen.
Weiterbildung 20 Stunden
Alle Mitarbeitenden in den Immobilienbüros müssen 20 Weiterbildungsstunden innerhalb von drei Jahren belegen können.
Im Zweifel wird die Geschäftsleitung angeschrieben und darum gebeten, für alle Mitarbeitenden in Makler- und Verwalterbüros die Einhaltung dieser Weiterbildungsverpflichtung nachzuweisen. Die durchgeführten Schulungen im Bereich Geldwäscheprävention, Datenschutz und KI-Kompetenz können selbstverständlich auch die 20 Stunden angerechnet werden.
digiKon12 am 04. und 05. November 2025
Sollten Ihnen noch einige Weiterbildungsstunden fehlen, vor allem aber auch dann, wenn Sie Interesse an den Themen auf der digiKon haben, empfehle ich Ihnen und lege Ihnen sehr gern die Teilnahme an der digiKon12 am 4. und 5. November 2025 (KLICK für Anmeldung) ans Herz.
Smart-Guide KI
Dem raschen Wandel bei der Anwendung von künstlicher Intelligenz in den Immobilienbüros greifen wir auch in unserem Smart Guide „KI für Immobilienmakler“ auf.
Diesen Smart Guide können Sie hier bestellen.