Rückblick – Sprechstunde Datenschutz+Immobilien-Police zur Löschung von Kundendaten
In der aktuellen Sprechstunde ging es um die Löschung von Kundendaten in Immobilienbüros, Aufbewahrungsfristen und die weiteren Fragen der Teilnehmer (download verfügbar)
In der aktuellen Sprechstunde ging es um das wichtige Thema der Löschung von Kundendaten. Die Präsentation, die in der aktuellen Sprechstunde verwendet wurde, ist für die Anwender der Datenschutz+Immobilien-Police im virtuellen Datenraum der Webseite www.datenschutz.immobilien zum Download bereit.
Löschung auf Veranlassung von Kunden
Vielfach tritt die Frage auf, ob Kundendaten unbedingt gelöscht werden müssen, wenn ein Kunde ein Immobilienunternehmen zur Löschung von seinen personenbezogenen Daten auffordert. Viele Fragen der Teilnehmer der aktuellen Sprechstunde drehten sich genau um diesen Fall. Deshalb ist die Einhaltung einer Prüfreihenfolge so wichtig, bevor die Entscheidung über die Löschung von personenbezogenen Daten getroffen wird.
- Werden personenbezogene Daten verarbeitet? Ist der anfragende Kunde bekannt? Ist der Kunde hinreichend identifiziert?
- Bestehen möglicherweise eigene Ansprüche gegen den Kunden, so dass die Daten zum Zweck der eigenen Rechtsverfolgung weiter verarbeitet werden müssen?
- Bestehen Aufbewahrungsfristen?
- Kommt ein anderer Grund für die Aufbewahrung personenbezogener Daten in Betracht?
Verantwortlichkeit zur Löschung
Die Verantwortung für die Löschung von personenbezogenen Daten liegt beim Unternehmen.
Deshalb ist es so besonders wichtig, dass Unternehmen ihr Löschkonzept regelmäßig mit den Anforderungen von Kunden und Unternehmen abgleichen. Letztlich sind die Festlegungen aus dem Löschkonzept entscheidend für die Fristen zur Löschung personenbezogener Daten. Dabei ist Art. 17 DSGVO von besonderer Bedeutung, der den Unternehmen die Löschung von personenbezogenen Daten dann vorschreibt, wenn diese nicht mehr rechtmäßig verarbeitet werden.
Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
Deshalb nahm in der aktuellen Sprechstunde zur Löschung von Kundendaten in Immobilienfirmen auch die Frage der Rechtmäßigkeit der Verarbeitung dieser Daten einen breiten Raum ein.
Leider ist die Löschung von Kundendaten nicht so banal, wie dies auf den ersten Blick klingen mag.
Kunde verlangt Löschung = Löschung muss erfolgen?
Das zeigt z.B. der Blick auf die Anforderungen des Geldwäschegesetzes. Das GwG legt den Immobilienmaklern bestimmte Pflichten im Hinblick auf die Erhebung von personenbezogenen Daten und die Verarbeitung sowie die Aufbewahrung dieser Daten auf. Verlangt ein Kunde die Löschung seiner personenbezogenen Daten vom Immobilienunternehmen, ist jedoch die Aufbewahrungsfrist des GwG nicht abgelaufen, dürfen diese Kundendaten gar nicht gelöscht werden. Ist allerdings die Frist aus dem GwG (5 Jahre) abgelaufen, dann müssen diese Daten gelöscht werden.
Webinar zur Löschung von Kundendaten
Die Datenschutz+Immobilien-Police führt am 20.11.2020 ein Webinar durch mit dem Thema „Löschung von Kundendaten – Was müssen Immobilienfirmen beachten?“. Klicken Sie bitte hier für die Anmeldung zu dem Webinar.