Risikoanalyse Immobilienmakler GwG

Die Risikoanalyse nach GwG im Maklerbüro

Jedes Maklerbüro benötigt eine Risikoanalyse zur Ermittlung des konkreten Risikos, dass bei einer Immobilientransaktion Geldwäsche im Spiel ist. In diesem Video haben wir die wichtigsten Punkte rund um die Risikoanalyse für Sie zusammengestellt.

Die Schulung im GwG in den Maklerbüros

Nach § 6 GwG gehört es zu den internen Sicherungsmaßnahmen jedes Maklerbüros, dass laufend eine Schulung nach GwG erfolgt. Da die Sicherungsmaßnahmen in den Maklerbüros dem Risiko der Inanspruchnahme zur Geldwäsche entsprechen muss, kann es in einigen Fällen sogar so sein, dass eine Schulung einmal im Jahr NICHT ausreicht.

„Pflichtschulung“ Geldwäschegesetz für Maklerbüros – 20.09.2022 – Die Anmeldung zu dem Webinar „Pflichtschulung GwG finden Sie hier. (KLICK)

Muss jedes Maklerbüro eine Risikoanalyse erstellen?

Alle Verpflichteten nach dem GwG, auch die Immobilienmakler, die gem. § 2 Abs. 1 Nr. 14 GWG Verpflichtete sind, müssen eine Risikoanalyse erstellen.

Was muss in der Risikoanalyse eines Immobilienmaklers nach GwG stehen?

Die Risiken bei einer Immobilientransaktion muss jedes Maklerbüro eigenständig ermitteln und dokumentieren und dabei die Risiken bei Kunden, Transaktionen, Immobilien und der Struktur der Kunden berücksichtigen (§ 5 und § 10 GwG). Die Risikoanalyse muss schriftlich gefasst sein (Dokumentation gem. § 5 GwG).

Wie schätzt die Aufsicht Geldwäsche das Risiko einer Inanspruchnahme für Geldwäsche bei Immobilientransaktionen ein?

Die Aufsicht Geldwäsche geht mindestens von einem mittleren, in den meisten Fällen sogar von einem hohen Risiko aus, das bei Immobilientransaktionen für die Inanspruchnahme Geldwäsche besteht. Aus diesem Grund müssen auch die Sorgfaltspflichten und die internen Sicherungsmaßnahmen dieser Risikoneigung angepasst sein.

Welche Unterlagen sollten Maklerbüros nach dem GwG erstellen und aktuell halten?

Neben den Unterlagen, die für die Durchführung der Sorgfaltspflichten erforderlich sind (PA-Kopie, Dokumentationsbogen, Handelsregisterauszug usw.) sind dies die folgenden Unterlagen:

  1. Eine Risikoanalyse (§ 5 GwG)
  2. Eine Organisationsanweisung für die Mitarbeitenden im Unternehmen zur Durchführung der Sorgfaltspflichten (§ 6 GwG)
  3. Einen Prozess zur Meldung von Verdachtsmeldungen über die Webseite der FIU
  4. Schulungsunterlagen aus der aktuellen GwG-Schulung

Ihre Fragen zur Riskoanalyse usw.

Sie haben Fragen zur Erstellung und Aktualisierung der Unterlagen wie z.B. der Risikoanalyse für Ihr Unternehmen? Dann sprechen Sie uns gern an. Rechtsanwalt Sven Johns berät Unternehmen bei der Umsetzung der Pflichten nach dem GwG.