Rechtsfragen Akquisition Immobilienmakler

Was müssen Immobilienmakler bei der Neukundengewinnung beachten?

Die Rechtsfragen der Akquisition spielen für Immobilienmakler eine wichtige Rolle. Immer wieder kommt es zu Überraschungen bei der Akquisition neuer Aufträge, weil z.B. eine Abmahnung hereinschneit.

Immobilienmakler fragen sich dann oft, wie es dazu kommen konnte. Mit der richtigen Planung lassen sich Abmahnungen und andere unliebsame Überraschungen vermeiden.

In der Akquisition gibt es das eine Ziel, das alle Immobilienfirmen vor Augen haben:

„Möglichst viele Neukunden gewinnen und dabei rechtlich nicht angreifbar agieren.“

Damit es genau so geht, ist eine kluge Planung von Akquisitionsmaßnahmen von der Werbung bis zum Verkäufergespräch erforderlich. Mit den richtigen Stellschrauben bei der Vorbereitung der Akquisemaßnahmen wird dies auch ohne ungewünschte Störungen gelingen.

Welche Akquisemaßnahmen werden von Immobilienmaklern durchgeführt?

  • Farming
  • Flyer verteilen
  • Newsletter
  • Social-Media-Post
  • Facebook-Werbung
  • Youtube-Kanal
  • E-Mail-Marketing und Newsletter
  • Mailings per Post versenden
  • Digitale Informationen und Videokonferenzen für Kunden
  • Instagram-Werbung
  • Einsatz von Landing-Pages
  • Versand von E-Books
  • kostenlose Wertermittlung auf der Webseite einbinden
  • Bewertungen und Kundenreferenzen
  • Zusammenstellung von Adressverteilern
  • Tippgeber einsetzen
  • usw.

Welche rechtlichen Maßnahmen sind zu beachten?

Bei den Akquisitionsmaßnahmen gibt es unterschiedliche Punkte, die zu beachten sind. Die Rechtsfragen bei der Akquisition für Immobilienmakler sind deshalb wichtiges Handwerkszeug für Immobilienfirmen. Bei manchen Maßnahmen fallen nur sehr wenige einzelne Punkte an, bei anderen Maßnahmen sind die rechtlichen Berührungspunkte etwas umfangreicher.

Es können wichtig sein und sind zu beachten:

  • Prüfung des Impressums
  • Prüfung und richtige Gestaltung der E-Mail-Signatur
  • Anpassung der Datenschutzhinweise
  • Ergänzung der Datenschutzerklärung auf der Webseite und auf Landing-Pages
  • Richtige Formulierung von Kontaktformularen
  • Einwilligung eines Kunden einholen
  • Double-Opt-In-Erklärung bei Bestellung eines Newsletters
  • Impressum und Datenschutzerklärung auf Unternehmensseiten in sozialen Netzwerken
  • Belehrung über das Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO
  • weitere datenschutzrechtliche Vorgaben
  • Pflichtangaben bei Immobilienangeboten nach der Energieeinsparverordnung
  • Prüfung des Youtube-Accounts auf richtiges Impressum
  • Hinweise zu Aufsichtsbehörden und Verbraucherstreitbeilegung
  • Hinweis, dass Adressdaten aus öffentlich zugänglichen Quellen stammen

Vorlagen und Mustertexte Akquisition

Diese rechtlichen Maßnahmen können teilweise mit Vorlagen bearbeitet und umgesetzt werden. Deshalb ist im „Akquise-Rechts-Paket“, das auf der Webseite von www.datenschutz.immobilien bestellt werden kann, ein wichtiger Bestandteil die Bereitstellung von Musterformulierungen für Mailings und andere Maßnahmen in der Neukundengewinnung. Die Datenbank der Musterformulierungen wird ständig ausgebaut und erweitert.

Werbeguides und andere Quellen

Bei der Akquisition von Neukunden muss aber auch auf Werbeguides von Webseiten geachtet werden, die für die Neukundengewinnung eingesetzt werden. So hat z.B. Facebook einen eigenen marketing-Guide, in dem die genaue Nutzung des Namens und der „Marke“ Facebook vorgeschrieben ist. Auch die Bildrechte und Urheberrechte von Datenbanken, die Fotos bereit stellen, sind zu beachten. Ohnehin sind das Zitatrecht und die Nutzung von Fotos derzeit stark diskutiert und die rechtlichen Maßgaben ändern sich.

Cookie-Banner

Sie erstellen Landing-Pages oder haben eine eigene Webseite, auf der die Neukundengewinnung auch stattfindet? Dann muss die Änderung bei der Nutzung von Cookies, der Verbraucherinformation auf Vorgabe der DSGVO und die erforderliche Einwilligung für die Nutzung von Cookies beachtet werden.

Rechtshotline im Akquise-Rechts-Paket

Viele weitere Einzelthemen, die bei der Akquisition von Neukunden anfallen können, werden im Rahmen des Akquise-Rechts-Pakets über die Rechtshotline, die von Rechtsanwalt Sven R. Johns und seinem Team betreut wird, abgefragt werden. Anwender des Pakets erhalten dort fachkundige Antworten auf die schnellen Fragen bei der Frage der Maßnahmen für die Neukundengewinnung.