Unterlagen DSGVO im Immobilienbüro – Anforderungen

99.00

Digitales Seminar „Unterlagen DSGVO“ am 18.12.2023 um 10.00 Uhr

 

Welche Unterlagen müssen Immobilienbüros im Datenschutz haben und regelmäßig aktualisieren?

In diesem Webinar geht es um die Einhaltung der Anforderungen der DSGVO in organisatorischer Hinsicht. Was müssen Immobilienbüros regeln und schriftlich festhalten, wenn es um die Einhaltung der DSGVO geht? Das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten und das Löschkonzept werden immer wieder genannt, wenn es um Unterlagen nach der DSGVO geht. Aber auch eine Festlegung in Arbeitsverträgen oder Betriebsvereinbarungen mit den Mitarbeitenden zur Vorgehensweise im Datenschutz ist wichtig. Genau sollte ein Prozess für die Durchführung der Meldung einer Datenpanne vorhanden sein.

Termin: 18.12.2023, 10.00 Uhr

Wir zeigen Ihnen komprimiert, welche Anforderungen die DSGVO an die Dokumentation der vielen verschiedenen datenschutzrechtlichen Themen in Ihrem Immobilienbüro geht.

  • Informationspflichten
  • Datenschutzerklärung
  • Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
  • Löschkonzept
  • Regelungen mit Mitarbeitenden
  • TOM
  • Einwilligungen
  • Prozesse definieren und umsetzen.

Diese Veranstaltung wendet sich an Verantwortliche in Immobilienfirmen:

  • Geschäftsführer:innen
  • Makler:innen
  • Verwalter:innen
  • Vorstände
  • Prokurist:innen

Inhalt gem. § 15 b MabV und Anlage 1 dazu:

  • Datenschutz

Jetzt mit Lernerfolgskontrolle

Dauer: ca. 1,5  Stunden (90 Minuten). Start: Montag, 18.12.2023, 10.00 Uhr, Lernerfolgskontrolle direkt im Anschluss.

Die Fragen der Teilnehmer:innen werden umfangreich beantwortet.

Ein Skript und ergänzende Unterlagen werden zur Verfügung gestellt.

Referent: Sven R. Johns, Rechtsanwalt, externer Datenschutzbeauftragter, Datenschutzauditor (Bitkom)

Weiterbildungsverpflichtung für Immobilienmakler:innen und Wohnimmobilienverwalter:innen:

Das digitale Seminar ist wegen der Lernerfolgskontrolle geeignet, dass dieses im Rahmen der Weiterbildungsverpflichtung anerkannt wird.