Anwendung Geldwäschegesetz – Pflichtschulung für Maklerbüros – 25.06.2024

99.00

Digitales Seminar „Pflichtschulung GwG“ am 25.06.2024, 13.00 Uhr bis 14.30 Uhr

Was müssen Immobilienmakler nach dem GwG zwingend beachten? Welche Bußgelder drohen? Was wird von der Aufsicht geprüft? Was ist neu in 2024? Die neuen Anwendungs- und Durchführungvorschriften der Aufsicht. Änderung des GwG kennen. Transparenzregister. Alle Anforderungen in diesem Webinar.

Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass Immobilienmakler:innen einmal im Jahr eine Schulung im GwG durchführen. Weil diese in Schulung in § 6 Abs. 2 Nr. 6 GwG vorgeschrieben ist, nennen wir die Schulung auch „Pflichtschulung„.

Zudem ist wiederholt eine Neuerung des Geldwäschegesetzes in Kraft getreten. Alle Änderungen, die auch in die Risikoanalyse einfließen müssen und alle wichtigen Inhalte des Geldwäschegesetzes für Immobilienmakler:innen werden in diesem Webinar behandelt.

Die Frist zur Registrierung bei der FIU ist für die Maklerbüros seit dem 31.12.2023 abgelaufen. Bitte unbedingt beachten und im Zweifel schnell die Registrierung nachholen.

Der risikobasierte Ansatz des GwG führt dazu, dass die internen Sicherungsmaßnahmen nach dem GwG auch an das Risikoprofil jedes Maklerbüros angepasst werden müssen. Das Kunden-, das Immobilien- und das Transaktionsrisiko müssen dabei berücksichtigt werden. haben Sie eine Risikoanalyse für Ihr Maklerbüro erstellt? In diesem Webinar geben wir wertvolle Hinweise, wie diese Risikoanalyse ausfallen muss.

ACHTUNG: Die Anforderungen des GwG gelten für alle Immobilienmakler:innen und Maklerfirmen, unabhängig von der Größe des Unternehmens. Alle Inhaber:innen einer Gewerbeerlaubnis nach § 34 c GewO für Immobilienmakler :innen sind verpflichtet, eine Schulung einmal im Jahr durchzuführen und diese zu dokumentieren. Gegenüber den Aufsichtsbehörden für Geldwäsche müssen vielfach auch die Schulungsunterlagen, die in den Schulungen verwendet worden sind,  eingereicht werden, wenn eine Prüfung stattfindet.

Digitales Seminar mit Lernerfolgskontrolle

Mit diesem digitalen Seminar kann unter bestimmten Voraussetzungen diese Pflichtschulung erfüllt werden. Es wird eine Teilnahmebescheinigung an der Schulung ausgestellt.

Themen:

  • Die Anwendungs- und Durchführungshinweise der Aufsichtsbehörden sind aktualisiert und wir besprechen die relevanten Inhalte für Immobilienmaklerbüros
  • Die internen Sicherungsmaßnahmen im Maklerbüro nach GwG
  • Identifizierung von betroffenen Personen
  • Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten
  • Führen der Geldwäscheakte
  • Verdachtsmeldungen
  • die wichtigsten Fälle einer möglichen Verdachtsmeldung
  • Transparenzregister und Anforderungen an Immobilienbüros
  • Allgemeine Sorgfaltspflichten
  • Besondere Sorgfaltspflichten
  • Ausfüllhinweise für Dokumentationsbögen nach GwG
  • Länderlisten von FIU und nationaler Risikoanalyse
  • Herkunft der eingesetzten Vermögensmittel kontrollieren
  • PEP-Kontrolle
  • Risikoanalyse im eigenen Immobilienunternehmen

Diese Veranstaltung wendet sich an Verantwortliche in Immobilienfirmen:

  • Geschäftsführer:innen, Makler:innen, freie Mitarbeiter:innen in Maklerfirmen, Vorstände, Prokurist:nnen

Weiterbildungsverpflichtung Immobilienmakler:innen

Hinweis nach § 15 b MaBV und Anlage 1 – Inhalt:

  • Geldwäschegesetz

Dauer: 1,5 Stunden (90 Minuten). Start: 25.06.2024 um 13.00 Uhr (bis 14.30 Uhr)

Die Fragen der Teilnehmer:innen werden umfangreich beantwortet.

Ein Skript und ergänzende Unterlagen werden zur Verfügung gestellt.

Referent: Sven R. Johns, Rechtsanwalt, externer Datenschutzbeauftragter

Sie können das digitale Seminar im Rahmen der Weiterbildungsverpflichtung für sich und Ihre Mitarbeiter:innen nutzen. Wie bieten eine Lernerfolgskontrolle zu dem Webinar an, so dass Sie dieses direkt im Rahmen der Weiterbildungsverpflichtung nutzen können.

Der nächste Termin dieser Schulung findet am 16. September 2024 statt. Ein weiterer Termin wird am 27.11.2024 stattfinden.