Mietrechtstagung am EBZ mit Update zum Datenschutzrecht

Praxis der Anwendung der DSGVO in den Immobilien- und Wohnungsunternehmen

  • von Redaktion datenschutz.immobilien • 30 Jan, 2019 •

Die jährliche Mietrechtstagung am Europäischen Bildungszentrum EBZ in Bochum fand am 29. und 30. Januar 2019 statt. Rechtsanwalt Sven R. Johns gab einen Überblick über die wichtigsten rechtlichen Fragen zum Datenschutzrecht nach der Einführung der DSGVO und der Praxis in den Immobilien- und Wohnungsunternehmen. Der Datenschutz war ein wichtiger Bestandteil der Tagung, auf der viele verschiedene aktuelle Themen diskutiert worden sind.

Aktuelle mietrechtliche Diskussion

Die Geschäftsführer, Vorstände, Justiziare und Mitarbeiter der Abteilung „Bestandsmanagement“ haben vor allem die sich aus der Rechtsprechung ergebenden Änderungen des Jahres 2019 diskutiert.

Aktuelle Fragestellungen zu

  • Betriebskostenabrechnung mit Fallgestaltungen
  • BGH-Rechtsprechung zu Betriebs- und Heizkostenabrechnung
  • dem neuen Mietrechtsanpassungsgesetz
  • Schönheitsreparaturen
  • und der weiteren Rechtsprechung im Mietrecht

sind erörtert worden.

Vorlage Verbrauchsabrechnung anderer Mieter vs. Datenschutz

Den Abschluss bildete Rechtsanwalt Sven R. Johns, Berlin, mit seinem Vortrag zum Datenschutzrecht. Moderatorin und Organisatorin Andrea Bohn, EBZ Bochum, konnte zum Einstieg in das Datenschutzrecht die Verbindung zu den zuvor besprochenen Urteilen herstellen, indem sie das wichtige Urteil des BGH aus dem Jahr 2018 aufgriff, wonach Mieter das Recht zur Vorlage von Verbrauchsabrechnungen anderer Mieter einer Wohnanlage haben. Wie dies denn mit dem Datenschutz vereinbar sei, wurde vielfach diskutiert. Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 07.02.2018, Az.: VIII ZR 189/17 zu dieser Frage keine Stellung genommen.

Das Urteil des BGH kann unter diesem Link bei openjur.de eingesehen werden (bitte klicken). 

Allerdings hat der BGH in der Entscheidung ausgeführt, dass der Mieter zwar einen Anspruch auf Vorlage der Verbrauchsabrechnungen weiterer Mieter habe, nur eben nicht als Originalbeleg. Datenschutzrechtlich wird das Wohnungsunternehmen / der Eigentümer die Belege geschwärzt übergeben, so dass zwar Verbrauchsdaten ablesbar sind, aber keine Zuordnung zu einer Person erfolgen kann. Mit dieser Anonymisierung und „Ent-Personalisierung“ werden die erforderlichen datenschutzrechtlichen Maßnahmen getroffen, so dass die Unterlagen bedenkenfrei an den Auskunft einholenden Mieter herausgegeben werden können.

Status Quo Datenschutzrecht

Im weiteren ging Rechtsanwalt Johns auf die Erwartungshaltung der Aufsichtsbehörden im Datenschutz ein. Aus den vielfältigen Publikationen müssten die Experten im Datenschutzrecht derzeit die Empfehlungen ableiten und daraus Empfehlungen für die Praxis der Immobilien- und Wohnungsunternehmen erstellen. „Hilfreich sind in diesem Zusammenhang die Tätigkeitsberichte der Aufsichtsbehörden, Veröffentlichungen der Datenschutzkonferenz, Pressemitteilungen, Informationen zu Bußgeldverfahren der Behörden usw. Allerdings wäre wünschenswert, dass es weitere Veröffentlichungen gibt“, so Johns, der als externer Datenschutzbeauftrager für verschiedene Immobilienfirmen benannt ist.

„Der neue Bundesdatenschutzbeauftragte, Ulrich Kelber, hat angekündigt, die Inhalte der durchgeführten Bußgeldverfahren möglicherweise zu veröffentlichen. Das wäre ein wichtiger Beitrag nicht nur zur Transparenz, sondern auch für die Erstellung von Empfehlungen für die Immobilienwirtschaft“, begrüßt Johns diese Initiative auf der Mietrechtstagung des EBZ.

Verarbeitungsverzeichnis und Mietselbstauskunft

Die Teilnehmer der Mietrechtstagung haben zudem die erforderlichen Inhalte des Verarbeitungsverzeichnisses für Immobilien- und Wohnungsunternehmen sowie die Vorgabe der Datenschutzkonferenz zur Mietselbstauskunft diskutiert. Dabei wurde deutlich, dass es immer noch eine große Unsicherheit in der tatsächlichen Umsetzung der DSGVO in den Unternehmen gibt. Für die anwesenden Unternehmen konnte im Erfahrungsaustausch in den Workshops, die als „World-Cafe“ durchgeführt wurden, weitere wichtige Einzelfragen geklärt werden.

Am 20. und 21. März 2019 findet die Mietrechtstagung des EBZ in Frankfurt statt. Anmeldungen über diesen link (bitte klicken). 

Das im Artikel eingebundene Fotos zeigt das Ergebnis der Umfrage unter den Teilnehmern der Mietrechtstagung im EBZ 2019 im Rahmen des World-Cafe.