Maklerpflichten

Die Maklerpflichten aus dem Maklervertrag im Überblick

Der Maklervertrag führt zu Pflichten, die der Makelr gegenüber seinem Auftraggeber hat. Diese Pflichten haben entscheidende Auswirkungen auf das Expose, die Kaufpreisverhandlungen und den Provisionsanspruch.

Wenn ein Maklerbüro eine Immobilie erfolgreich nachgewiesen oder vermittelt hat, steht am Ende der Provisionsanspruch, den das Maklerbüro dann berechnen kann. Soweit – so richtig. Dennoch kommt es immer wieder vor, dass ein Provisionsanspruch am Ende verloren geht, weil …

… weil z.B. falsche Angaben im Expose gemacht worden sind

… weil z.B. Angaben im Expose ins Blaue hinein gemacht worden sind

… weil sich das Maklerbüro bei den Exposeangaben nicht auf die Angaben des Eigentümers hätte verlassen dürfen

… weil das Maklerbüro mögliche Zweifel an der Richtigkeit der Angaben des Verkäufers nicht kenntlich gemacht hat

Verwirkung der Maklerprovision

Der Grund, warum der Provisionsanspruch trotz einer erfolgreichen Nachweis- oder Vermittlungsleistung verloren gehen kann, liegt in § 654 BGB ziemlich verborgen im Gesetz. Dort geht es um die Verwirkung der Maklerprovision. Die Tatbestände, die zur Verwirkung der Provision führen können, sind im einzelnen aber nicht im Gesetz erklärt. Stattdessen schreibt das Gesetz ganz pauschal von der Verwirkung der Provision.

Immer mehr Urteile zur Verwirkung

Die Rechtsprechung hat in den vergangenen Jahren immer mehr Urteile zur Verwirkung der Provision gefällt. In verschiedenen Fällen haben Maklerbüros nachträglich ihren Provisionsanspruch verloren, weil die Gerichte den Tatbestand der Verwirkung der Provision angewendet haben. Das hängt auch mit der Bedeutung der Exposeangaben für die Kaufentscheidung von Kaufinteressenten zusammen.

Ausschluss von Sachmängeln – trotzdem keine Provision

Hier wird dem Maklerexpose eine spezielle Bedeutung beigemessen, die schwerwiegende Folgen haben kann. Maklerbüros sollten wissen, warum auch eine Klausel im notariellen Kaufvertrag über den Ausschluss von Sachmängeln an einer Immobilie trotzdem zur Rückabwicklung eines Kaufvertrages und damit zum Fortfall des Provisionsanspruchs führen kann.

Wann greift die Verwirkung ein?

Das OLG Düsseldorf hat dazu einmal in einer Entscheidung ausgeführt, dass ein Maklerbüro den Provisionsanspruch verwirkt, wenn es sich der Provision unwürdig erweist. Außerdem hat das Gericht festgehalten, dass die Vorschrift des § 654 BGB Strafcharakter hat. Immobilienmakler werden also bestraft, wenn sie gegen den Kern des § 654 BGB verstoßen. Dieser Kern liegt darin, dass das Maklerbüro die Nebenpflichten aus dem Maklervertrag verletzt.

Nebenpflichten Maklervertrag verletzt

Welche Nebenpflichten könnten verletzt sein? Als Nebenpflichten aus einem Maklervertrag kommen

  • Treuepflichten, die sich direkt aus dem Maklervertrag ergeben und bei der Tätigkeit für beide Seiten bedeuten, dass identische Treuepflichten gegenüber dem Verkäufer und gegenüber dem Käufer bestehen.
  • Aufklärungspflichten über entscheidungserhebliche Umstände
  • Neutralitätspflicht
  • Unterlassungspflichten

in Betracht.

Die richtigen Exposeangaben als Folge der Maklerpflichten aus dem Maklervertrag

  1. Welche Pflichten haben Immobilienbüros bei der Erstellung von Exposees und Angaben zu Immobilien?
  2. Worüber muss ein Kaufpartei im Expose aufgeklärt werden?
  3. Welche Angaben sind zwingend erforderlich?
  4. In welchen Fällen schulden Maklerbüros eigene Nachforschungen und wann dürfen sich Maklerbüros auf die Angaben des Verkäufers verlassen?
  5. Gibt es „Pflichtangaben“ in Exposees (Spoiler: ja, die gibt es!)
  6. Welche Fälle zu den Exposeangaben hat die Rechtsprechung schon entschieden?
  7. Was sagt die Rechtsprechung zur Baujahrsangabe und was machen Maklerbüros, wenn sie das Baujahr nicht genau wissen?
  8. Warum eine Haftungsfreizeichnungsklausel nicht immer hilft und wie diese formuliert sein sollte
  9. Wie können sich Immobilienbüros vor der Verwirkung der Maklerprovision schützen?
  10. Bezahlt die Vermögensschadenversicherung, wenn ein Kunde die Verwirkung der Provision geltend macht?

Senden Sie uns vorab Ihre Fragen zu den Exposeangaben und die Fragen zu den Fällen, die Ihnen Kopfzerbrechen bereiten.

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