Rechtsfragen Kaufpreis Immobilien

Kaufpreise aus rechtlicher Sicht

In der Maklersprechstunde geht es um die Kaufpreise aus rechtlicher Sicht. Rechtsanwalt Sven Johns beantwortet die Rechtsfragen rund um Kaufpreisvereinbarungen und -verhandlungen

Eigentümer haben eine Kaufpreisvorstellung. Kaufinteressenten einer Immobilie haben ebenfalls eine Vorstellung, welchen Kaufpreis sie bezahlen wollen. Dazwischen steht das Maklerbüro und die/der Immobilienmakler:in.

Kaufpreisverhandlungen

Kaufpreisverhandlungen erfolgen durch Immobilienmakler:innen immer unter Einbeziehung von zwei Seiten. Die Rechtsprechung legt aber den Makler:innen bei der Tätigkeit für beide Parteien eine Neutralitätspflicht auf. Deshalb müssen Makler:innen aufpassen, wenn sie die beiden Seiten im Hinblick auf die anstehenden Kaufpreisverhandlungen unterschiedlich beraten. Da kann auch einmal ein Verstoß gegen die Neutralitätspflicht vorliegen, wie es das LG München in einer Entscheidung aus dem Jahr 2019 geurteilt und dem Maklerbüro den Provisionsanspruch entzogen hat.

Verkäufer will höheren Kaufpreis

Immer wieder geraten Makler:innen in die Situation, dass Eigentümer entweder schon bei dem Abschluss des Maklervertrages einen höheren Kaufpreis erlangen oder im Maklervertrag festhalten wollen. Die zweite schwierige Situation entsteht, wenn Eigentümer während des Verkaufsprozesses den Kaufpreis höher schrauben wollen. Wie reagieren Makler:innen in diesen Fällen richtig? Ab welcher Höhe der Kaufpreisabweichung müsste der Maklervertrag noch einmal überarbeitet werden? Gibt es eine starre grenze?

Makler:innen reagieren richtig

Wenn Makler:innen absehen können, dass bei einer Immobilienvermittlung für den oder die Eigentümer der höchst mögliche erzielbare Kaufpreis im Vordergrund steht und wenn die Vereinbarung eines Maklervertrages möglicherweise an dem Dissens zwischen Makler:in und Eigentümern scheitert, dann sollte überlegt werden, ein Angebotsverfahren durchzuführen. In jedem fall sollten die Eigentümer über die Möglichkeit eines solchen Angebotsverfahrens aufgeklärt werden.

Angebotsverfahren und Kaufpreisverhandlungen

Auch bei der Vorbereitung eines Angebotsverfahrens sind viele Punkte zu beachten. So sollten die Bedingungen für das Angebotsverfahren mit den Eigentümern eindeutig festgelegt werden. Danach müssen diese Bedingungen auch den Kaufinteressenten mitgeteilt werden. Daher empfiehlt sich eine schriftliche Festlegung der Konditionen im Maklervertrag mit den Eigentümern und in den Angebotsbedingungen.

Seminar

Am 15.06.2022 veranstalten Georg Ortner und Sven Johns ein 4-stündiges Seminar zu den Kaufpreisverhandlungen und den Angebotsbedingungen sowie der Durchführung von Angebotsverfahren. Die rechtlichen Bedingungen werden dort ausführlich erläutert genauso wie die praktischen Fragen und die Verhandlungsführung mit den beiden Vertragsparteien.

Anmeldung zum Seminar (Klick hier). 

Hier finden Sie die Maklersprechstunde: www.maklersprechstunde.com