Impressum prüfen

Impressum auf Webseiten unbedingt prüfen und anpassen

Aufgrund neuer gesetzlicher Vorschriften kann es sein, dass das Impressum auf Ihrer Webseite aktuell nicht richtig ist. Deshalb sollten Sie das Impressum anhand unserer Hinweise schnell überprüfen und anpassen.Die Pflichtangaben im Impressum unbedingt richtig beachten.

Das Impressum auf Ihrer Webseite ist wahrscheinlich falsch

Eine aktuelle Gesetzesänderung aus 2024 führt dazu, dass die Betreiber von Webseiten unbedingt die Angaben in ihrem Impressum der Webseite auf Richtigkeit überprüfen sollten.

Pflichtangaben richtig? Pflichtangaben beachten!

Das Impressum ist der Ort, an dem alle Pflichtangaben des Webseitenbetreibers zusammengefasst werden, damit Verbraucher sich über diese Pflichtangaben informieren können. Das Impressum hat also eine ganz wesentliche Funktion gegenüber Verbrauchern und Webseitenbesuchern. § 5 DDG ist die einschlägige Vorschrift, in der alle Pflichtangaben im Impressum stehen.

Gegenstand von Abmahnungen

Aus diesem Grund sind die Pflichtangaben, die in einem Impressum stehen müssen, auch immer wieder Gegenstand von Abmahnungen. Sind die erforderlichen Pflichtangaben nicht, nicht richtig oder nicht vollständig im Impressum enthalten stellt dies den Tatbestand der Irreführung der Webseitenbesucher dar. Aus diesem Grund können auch Abmahnungen ausgesprochen werden.

Und: es werden viele Abmahnungen ausgesprochen, die infolge unrichtiger Impressumsangaben ergeben.

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Aktuelle Gesetzesänderung beachten

Aufgrund einer Gesetzesänderung müssen in vielen der Impressumsangaben auf Webseiten Anpassungen vorgenommen werden, damit das Impressum nicht als falsch abgemahnt wird.

Das TMG gibt es nicht mehr

Das TMG (Telemediengesetz) gibt es nicht mehr. In dem bisherigen TMG waren aber die Pflichtangaben eines Impressums geregelt. Der bisherige § 5 TMG hat alle bisherigen Pflichtangaben eines Impressums zusammengefasst.

Falsche Impressumsangabe

Aus diesem Grund steht in sehr vielen Impressumsangaben auf Webseiten der Satz:

„Pflichtangaben gem. § 5 TMG“

Diese Angabe ist nun nicht mehr richtig. Das TMG ist außer Kraft gesetzt worden. Stattdessen gilt nun seit Mai 2024 das DDG.

Richtige Impressumsangabe

Die richtige Überschrift über ein Impressum lautet daher nun:

„Pflichtangaben gem. § 5 DDG“

Es ist aber auch richtig, die gesetzliche Vorschrift ganz wegzulassen und stattdessen zu schreiben“

„Unsere Pflichtangaben“

Eine weitere Regelung beachten

Schon vor einiger Zeit ist der Rundfunkstaatsvertrag außer Kraft gesetzt worden. Auf vielen Webseiten steht aber noch:

„Verantwortlich gem. § 55 RStV“

Auch diese Formulierung ist nicht mehr richtig. Stattdessen muss es lauten:

„Verantwortlich gem. § 16 MStV“

Oder einfach nur

„Verantwortlich“

Publikation „Werbung in Immobilienunternehmen“

Für alle weiteren Themen rund um das Impressum, Pflichtangaben und mögliche Abmahnungen gibt es nun die Publikation „Werbung in Immobilienunternehmen“, in der die wettbewerbsrechtlichen Sachverhalte anhand der Rechtsprechung umfassend erläutert sind.

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