Schulung von Mitarbeitern in 2019 – Empfehlungen

Mitarbeiter in Makler- und Verwalterbüros müssen geschult werden. Welche Schulungen in 2019 noch durchgeführt werden sollten, schildert Rechtsanwalt Sven R. Johns und gibt Empfehlungen. 

 

Welche Weiterbildungmaßnahmen sollten in 2019 noch durchgeführt werden? Dazu Rechtsanwalt Sven R. Johns, der sowohl als Anwalt und externer Datenschutzbeauftragter in Immobilienfirmen tätig ist, als auch die Datenschutz-Police betreut.

  • Welche Weiterbildungen empfehlen Sie?

Eine Pflichtschulung zur DSGVO und zum GwG muss in allen Maklerbüros einmal im Jahr erfolgen. Bei den Verwaltungsfirmen muss die Schulung zur DSGVO einmal im Jahr durchgeführt werden.

  • Wie lang sollten die Schulungen sein?

Zur DSGVO und zum GwG bieten sich jeweils ca. 1-stündige Fortbildungen mit anschließender Fragerunde an.

  • Unterscheidung ob allg. Weiterbildung oder Pflichtschulung

Überlegen Sie, ob die Weiterbildung zur Erfüllung der allgemeinen Weiterbildungspflicht dient oder in Erfüllung der gesetzlichen Auflagen für eine Pflicht-Schulung.

  • Welche Pflicht-Schulungen gibt es?

Besonders hervorzuheben sind die Pflicht-Schulungen nach der DSGVO und nach dem Geldwäschegesetz. Diese Schulungen müssen Immobilienmakler einmal im Jahr durchführen. In den Verwaltungsbüros ist es nur die Pflichtschulung nach der DSGVO, die einmal im Jahr erfolgen muss.

  • Was besagt die allgemeine Weiterbildungsverpflichtung

20 Stunden sind das Zauberwort! Erstmal Ende 2020 müssen Immobilienmakler und Verwalter nachweisen können, dass sie in den Jahren 2018, 2019 und 2020 insgesamt 20 Stunden Fortbildung durchgeführt haben. Dies kann der Besuch von Seminaren, von Immobilientagen mit Bestätigung der Fortbildung, der Besuch von Kursen, aber auch die Durchführung von betrieblichen Weiterbildungsmaßnahmen sein.

  • Zählen Webinare?

Anwender der Datenschutz-Police können die Webinare zum Datenschutz, zur DSGVO, zu den Themen Maklerrecht, WEG und begleitende Gesetze mit Berührung zur DSGVO für die Mitarbeiterschulung und im Rahmen der betrieblichen Weiterbildung nutzen.

Dafür steht eine Vorlage für die Einladung zu den Webinaren, die Durchführung und die Bestätigung der Teilnahme im virtuellen Datenraum der Datenschutz-Police für die Unternehmen zur Verfügung. Auf diesem Weg kann die komfortable Nutzung der Fortbildung am Bildschirm auch für die Weiterbildungsverpflichtung genutzt werden.

  • Was passiert, wenn die Schulungen nicht durchgeführt werden?

Es droht ein Bußgeld. Letztlich trägt die Geschäftsleitung das unternehmerische Risiko im Fall einer Prüfung durch die Aufsichtsbehörden nachweisen zu können, ob und wann diese Schulungen stattgefunden haben. Ist z.B. ein Mitarbeiter des Vorjahres ausgeschieden, kann der Nachweis der Fortbildung auch nicht mehr lückenlos nachgewiesen werden.

Sofern die Vorschriften der Weiterbildungsverpflichtung nach § 34c GewO und § 15b MaBV nicht eingehalten werden, droht der Entzug der Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO.

  • Wie soll die Schulung stattfinden?

Es kann eine Vor-Ort-Schulung mit allen Mitarbeitern sein. Es kann aber auch eine betriebsinterne Weiterbildung vorgenommen werden, die auch mittels einer Zuschaltung des Vortragenden über ein Webinar oder einen Online-Vortrag erfolgen kann.