Warum Eigenbedarf ein Maklerthema ist

Eigenbedarfskündigung – ein Maklerthema?

Wie kann es sein, dass die Eigenbedarfskündigung ein Maklerthema ist? Das ist doch Mietrecht und nicht Maklerrecht. Wenn aber Kaufinteressenten danach fragen? Neuer Termin Schulung im Mai 2026.
Eigenbedarf in der Maklerpraxis – Das kann doch gar kein Makler-Thema sein. Das ist doch Mietrecht.

So denken sicher viele, die zum ersten Mal mit dem Eigenbedarf konfrontiert sind. Allerdings, ist es so, dass viele Maklerbüros darüber berichten, dass Kaufinteressenten, die sich für eine vermietete Immobilie interessieren, eben auch nach dem Eigenbedarf fragen.

So wird dieses mietrechtliche Thema plötzlich auch zu einem Thema in der Beratungspraxis von Immobilienmaklerbüros.

Eigenbedarf ist ein Maklerthema

Der Termin für das digitale Seminar zum Thema Eigenbedarfskündigung ist am 20.05.2026. 

60 % der Kunden fragen nach Eigenbedarf

In einer kleinen Umfrage, die ich zu diesem Thema in Vorbereitung einer Seminarveranstaltung „Eigenbedarfs- und Verwertungskündigung“ gestartet habe, zeigt sich, dass bei 60 % der Maklerbüros, die vermietete Immobilien in ihrem Portfolio haben, Kaufinteressenten früher oder später auf das Thema Eigenbedarf zu sprechen kommen.

Auch das muss man sich noch einmal in Ruhe überlegen: In 60 Prozent der Fälle, in denen Vermittlungsgespräche über vermietete Immobilien stattfinden, taucht das Thema Eigenbedarf im Maklerbüro als Beratungsthema auf.

Es ist nicht so, dass mich die Zahl an sich überrascht.

Es ist aber so, dass damit zum ersten Mal deutlich wird, in wie vielen Fällen Immobilienmakler in ihrem Vermittlungsalltag tatsächlich mit dem mietrechtlichen Thema der Kündigung einer Wohnung wegen Eigenbedarfs konfrontiert sind.

Eigenbedarf ist in 60 % der Fälle ein Thema bei Maklern

 

Wie reagieren Immobilienmakler richtig?

Nun stellt sich für Immobilienmakler die Frage, wie sie auf eine solche Thematik reagieren.

Selbst wenn Immobilienmakler von sich aus das Thema Eigenbedarf überhaupt nicht angesprochen haben, erwarten nun die Maklerkunden eine fundierte Aussage zu diesem Thema.

Kaufinteressenten erwarten Beratung

Aus Kaufinteressenten-Sicht ist das nicht ganz unverständlich. Bezahlt man doch den Immobilienmakler mit seiner Maklerprovision dafür, dass man vom Immobilienmakler Rat bekommt.

Allen qualifizierten Maklerbüros ist bewusst, dass der nun zu betretende Grat zu einer unerlaubten Rechtsberatung sehr schmal ist.

Deshalb sollen natürlich Aussagen, die eine konkrete Rechtsberatung darstellen, vermieden werden.

Wie aber verhält man sich als Maklerbüro korrekt, wenn man vom Kaufinteressenten auf die Frage nach dem Eigenbedarf angesprochen wird?

Darum wird es in der Schulung am 20. Mai 2026 zwischen 10 und 13 Uhr ausführlich gehen. Die richtige Reaktion von Immobilienmaklern auf Kundenfragen nach dem Thema Eigenbedarf ist ein wichtiger Aspekt dieser Schulungsveranstaltung. Der pauschale Rat: „Dazu darf ich Ihnen nichts sagen. Das ist unerlaubte Rechtsberatung.“ Ist sicherlich einfacher ausgesprochen; nützt jedoch vielen Maklerbüros, die die Kundenerwartung erfüllen wollen, gar nichts.

Eigentümer haben auch Interesse

Auch der Eigentümer macht dem Maklerbüro Druck, dass der Kaufinteressent, der sich für den Kauf der Wohnung interessiert und bereit ist, die Wohnung zu kaufen, nun bitte auch zum Thema Eigenbedarf beraten werden müsse.

Das ist eine echte Krux für das Maklerbüro.

Starker Anstieg von Nachfragen zum Eigenbedarf in der Beratungspraxis

Übrigens haben sich die Anfragen von Maklerbüros, was sie denn in einem solchen Fall ihren Kaufinteressenten raten dürfen, in meiner Rechtsberatungspraxis in den letzten Monaten deutlich gesteigert.

Aus diesem Grund haben die Immobilienmaklerakademie von Georg Ortner und ich die Schulung zum Eigenbedarfs- und Verwertungskündigung, „was müssen Maklerbüros, Kaufinteressenten und Investoren wissen“, kreiert.

Veranstaltung zur Eigenbedarfskündigung am 16.07.20205 um 10.00 Uhr mit Sven Johns

Diese Schulung werden wir am 20. Mai 2026 zwischen 10 und 13 Uhr halten.

Wenn ihr vorab Fragen habt, könnt ihr die gerne an mich stellen, entweder als persönliche Nachricht hier oder direkt per E-Mail.

Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, während der Veranstaltung Fragen zu stellen, damit alle Themen, die in den Maklerbüros aktuell zum Thema Eigenbedarf und Verwertungskündigung offen sind, geklärt werden können.

Die kleine Schwester: Verwertungskündigung

Wer schon beim Thema Eigenbedarfskündigung angekommen ist, den werden Immobilieneigentümer auch häufig nach den Möglichkeiten der sogenannten Verwertungskündigung fragen.

Denn wer erst einmal beginnt, zum Thema Eigenbedarf zu recherchieren, stellt fest, dass die Verwertungskündigung als weiterer Kündigungsgrund für Eigentümer genannt ist. Schon die Suchmaschinensuche oder die Anfrage in der künstlichen Intelligenz in einem großen Sprachmodell wird sehr schnell die Verbindung zwischen der Eigenbedarfskündigung und der kleinen Schwester der Verwertungskündigung herausarbeiten.

Immobilienmakler stehen erneut vor der Frage, was sie in einem solchen Fall sagen können, ohne dass sie in eine unerlaubte Rechtsberatung fallen.

Übrigens hat auch die

Die Umfrage, die ich zu diesem Thema erstellt habe, hat bereits ein erstes Ergebnis rund um die Verwertungskündigung mit sich gebracht.

Viele Immobilienmakler schätzen die Anwendungsmöglichkeit der Verwertungskündigung falsch ein. Das zeigt der folgende Chart:

Verwertungskündigung erlaubt?

Beim Stichwort **Verwertungskündigung** ist zudem besonders schwierig, dass der Gesetzestext nicht sehr viel Auskunft gibt, das aber das Stichwort **Verwertungskündigung** allein nahelegt.

Na, wenn ich meine Immobilie verwerten will, muss ich dann wohl auch kündigen können. Dem ist jedoch nicht so.

Anmeldung zur Veranstaltung „Eigenbedarfskündigung – Fachwissen für Immobilienmakler

Auch dies werden wir ausführlich in der Veranstaltung am 20. Mai 2026 besprechen.

Hier geht es zur Anmeldung zu der Veranstaltung am 20.05.2026 (KLICK)