DSGVO und Webseite

Neues vom Datenschutz für die eigene Webseite

Zwei (neue) Themen sind in den ersten Wochen des Jahres 2022 auf die Datenschutz-Agenda gerückt. Beide Themen haben mit der eigenen Webseite zu tun und erfordern auf vielen Webseiten Anpassungen beim Cookie-Banner und in der Datenschutzerklärung.

Die Cookie-Einstellungen erneut auf dem Prüfstand

Da ist zum einen die Entscheidung einer der europäischen Datenschutzbehörden, ein hohes Bußgeld wegen einer unwirksamen Weitergabe von Daten im Rahmen des Cookie-Einsatzes für personalisierte Werbung.

Betroffen ist das sog. Transparency Consent Framework (TCF), das für die Echtzeitwerbung und Einblendung von Werbung auf Webseiten genutzt wird. Dahinter verbergen sich Regelungen, die bei Echtzeitwerbung auf Webseiten im Einsatz sind und die von dem Betreiber IAB Europe (aus Belgien) erstellt sind. Viele Unternehmen, z.B. auch Google, nutzen diesen Standard für die Einbindung von Echtzeitwerbung.

Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen, könnte aber erhebliche Auswirkungen auf die Gestaltung der erforderlichen Einwilligung vor dem Einsatz von personalisierter Werbung auf einer Webseite haben.

Google-Fonts und eine Cookie-Einstellung

Zum zweiten hat ein deutsches Gericht einem Webseitenbesucher ein Schmerzensgeld wegen des Einsatzes von Google-Fonts vor einer ausdrücklichen Einwilligung über den Einsatz des erforderlichen Cookies zugesprochen.

Hier geht es darum, dass beim Aufruf einer Webseite mit Google Schriften unter Umständen die IP-Adresse des Webseitenbesuchers an Google übertragen wird. Erfolgt dies ohne Einwilligung, ist diese Verfahrensweise rechtswidrig. Deshalb sollten Google Schriften nur so in Webseiten eingebunden werden, dass diese lokal verwendet werden.

DSGVO und Webseite – immer aktueller

Beide Themen zeigen, dass die DSGVO auch auf Webseiten angewendet wird. Bleiben Sie am Ball bei der eigenen Webseite und schauen, dass die Datenschutzerklärung regelmäßig aktualisiert wird. Sollten Sie seit Mai 2018 (Inkrafttreten der DSGVO) keine Aktualisierung vorgenommen haben, ist es jetzt der richtige Zeitpunkt.

Welchen Stand hat Ihre Webseite? – Ist ein Webseiten_Check erforderlich?

Ist es an der Zeit, wieder einmal auf Ihre Webseite zu schauen und die wichtigsten Fragen in rechtlicher Hinsicht zu prüfen oder prüfen zu lassen? Sie schaffen das auch allein. Wenn Sie aber nicht die zeit dazu haben, dann möchten Sie dies vielleicht einmal zum Jahresauftakt erledigen lassen?

Wir haben den Webseiten_Check neu eingerichtet.

Sprechen Sie uns gern an, wenn Sie

  • Impressum
  • Informationspflichten
  • Darstellung der Immobilien im Expose
  • Kontaktformulare
  • Cookie-Banner
  • Mögliche Einwilligungen auf der Webseite
  • und die Datenschutzerklärung
  • usw.

prüfen lassen wollen.

Hier geht es zum Webseiten_Check von Johns Datenschutz.

Übrigens: Für die Anwender:innen der Datenschutz+Immobilien-Police ist der Webseiten_Check im dortigen Paket enthalten.

Webseitencheck
Lassen Sie Ihre Webseite überprüfen