Das neue Maklerrecht 2020 – Aktualisierungsservice 16.03.2020

In unserem Aktualisierungsservice informieren wir Sie regelmäßig über den neuen Stand auf dem weg zum neuen Maklergesetz.

Die Verabschiedung der Neufassung des Maklerrecht 2020 im Bundestag verzögert sich weiter. Der Gesetzentwurf für das neue Maklerrecht, das im Jahr 2020 in Kraft treten wird, liegt zwar vor. Aber: Am 13.02.2020 sollte das Gesetz in zweiter und dritter Lesung im Bundestag beraten werden. Diese Beratung hat nicht stattgefunden. Der Tagesordnungspunkt der Beratung des Bestellerprinzips beim Verkauf von Immobilien ist gestrichen worden. Es ist damit zu rechnen, dass nach einer internen Abstimmung das Gesetz etwa Mitte März erneut auf der Tagesordnung des Bundestages stehen wird.

Auch in den beiden Sitzungswochen Anfang März im Bundestag stand das Gesetz nicht auf der Tagesordnung. Derzeit wird auch nicht damit gerechnet, dass das Maklergesetz vor Ostern im Bundestag behandelt wird. Es ist demnach eher damit zu rechnen, dass eine Verhandlung im Mai 2020 stattfinden wird.

Ablauf bei der Einführung des neuen Maklerrechts 2020 verzögert!

Damit tritt eine erste Verzögerung bei der Verabschiedung des Gesetzes ein. Diese Verzögerung von mehreren Wochen wird dazu führen, dass das Gesetz auch erst später in Kraft treten wird. Sofern eine Verabschiedung in Bundestag und Bundesrat noch im Mai 2020 erfolgen wird, tritt das Gesetz dann sechs Monate später in Kraft. Das wäre im November/Dezember 2020.

Webinare, Publikation, Information

Für Immobilienmakler ändert sich mit dem Maklerrecht 2020 vor allem die Vereinbarung der Provision zwischen Verkäufer und Maklerfirma einerseits und der Immobilienfirma und dem Kaufinteressenten andererseits. Die genaue Auswertung des Gesetzentwurfs und seiner Änderungen steht noch aus. Zumal es offensichtlich noch eine Veränderung des zuletzt veröffentlichten Gesetzentwurfs geben wird.

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