Norddeutscher Immobilientag Vortrag DSGVO

Bußgeldpraxis in der DSGVO – Vortrag

Auf dem Norddeutschen Immobilientag des Immobilienverbandes IVD Nord in Hamburg ging es auch um die Bußgeldpraxis der Aufsichtsbehörden im Datenschutz. Ein Rückblick auf die Veranstaltung und auf das erste 6-stellige Bußgeld nach der DSGVO in Deutschland.

 

Hohe Bußgelder sind nach der DSGVO möglich. Aber werden diese auch verhängt? Wie sind die Erfahrungen in den aufsichtsrechtlichen Verfahren der Datenschutzbehörden?

Es war fast eine Punktlandung für den Vortrag auf dem Norddeutschen Immobilientag des IVD Ende September 2019 in Hamburg.

Das erste 6-stellige Bußgeld nach DSGVO in Deutschland

Eine Woche zuvor hatte die Berliner Landesbeauftragte für den Datenschutz veröffentlicht, dass das erste 6-stellige Bußgeld in Deutschland von einer Aufsichtsbehörde gegen ein Digitalunternehmen verhängt worden ist. Dieses Bußgeld ist gegen einen Lieferdienst verhängt worden. Und die Aufsichtsbehörde hat besonders gerügt, dass die Kundenrechte nicht richtig beachtet worden seien.

Auskunftsrechte usw. nicht beachtet

Die Mehrzahl der Verstöße soll laut Datenschutzbehörde die Rechte der Kunden betroffen haben. Vor allem das Rechts auf Auskunft, das Recht auf Löschung von Daten oder der Widerspruch gegen die Verarbeitung von personenbezogenen Daten sei nicht beachtet worden.

Was lernen Immobilienfirmen daraus?

Abgeschlossene und veröffentliche Aufsichtsverfahren sind besonders lehrreich für alle Firmen. Der Umgang mit der DSGVO wird dann besonders plastisch, wenn die Aufsichtsbehörden ihre Sichtweise auf die Praxis von Unternehmen veröffentlichen und erläutern, warum in einem bestimmten Fall ein Bußgeld verhängt worden ist.

Hier ging es vorrangig um die Kundenrechte. Die wichtigsten Lektionen für Immobilienfirmen sind deshalb:

  • Jedes Auskunftsersuchen bearbeiten
  • Kunden müssen eine Antwort bekommen
  • Löschung der Kundendaten prüfen und Aufbewahrungsfristen beachten
  • Widerspruch zur Verarbeitung von Kundendaten unbedingt beachten

Für jeden dieser Punkte sollte ein eigener Prozess in den Immobilienfirmen vorhanden sein, der eine lückenlose Bearbeitung der Anfragen und Kundenbeschwerden organisiert.

IVD Nord mit Vortrag zur Bußgeldpraxis

Auf den immobilienwirtschaftlichen Fachtagungen des Jahres 2019 spielte die Bußgeldpraxis der Aufsichtsbehörden im Datenschutz noch keine Rolle. Der IVDS Nord hat mit dem Programm des Norddeutschen Immobilientages zum ersten Mal dieses wichtige Thema auf die Agenda genommen.

Es ist wichtig, dass die Erkenntnisse aus den Bußgeldverfahren in den Immobilienfirmen ankommen. Die Vergabe von Bußgeldern und die stark zunehmenden Aufsichtsverfahren zeigen, dass die Geschäftsleitungen der Immobilienfirmen unbedingt tätig werden müssen, um sich vor den drohenden Bußgeldern zu schützen.

Sensibilisierung der MitarbeiterInnen

Wie schützen sich Immobilienfirmen am besten vor Bußgeldern? Indem die MitarbeiterInnen für die DSGVO und die Wirkungsweise bei der Verarbeitung personenbezogener Daten sensibilisiert werden. Das geschieht am besten durch regelmäßige Schulungen und die klare Anweisung der Geschäftsleitung die Anforderungen der DSGVO in den Immobilienfirmen unbedingt umzusetzen.

Höhe der Bußgelder steigt

Nicht nur Bußgeld in Höhe von fast 200.000,- EUR in Berlin zeigt, dass die Bußgelder steigen. Auch verschiedene Verfahren aus anderen Ländern zeigen, dass hohe Bußgelder verhängt werden. In England sind z.B: ca. 90.000,- EUR Bußgeld gegen eine Immobilienfirma verhängt worden.

Die Aufsichtsbehörden stimmen ein Berechnungsmodell für die Ermittlung von Bußgeldern ab. Damit soll voraussichtlich ab 2020 erreicht werden, dass die Bußgelder einheitlicher werden. Auch danach werden die Bußgelder schnell in einem mittleren bis oberen 4-stelligen Bereich liegen. Tendenz steigend.

Foto: Mit freundlicher Genehmigung des IVD Nord.