Buch Das neue Maklerrecht 2021 für Immobilienmakler

Publikation „Das neue Maklerrecht 2021“ – die neuen Provisionsregelungen bei Wohnimmobilien – Neu erschienen

Bestellen Sie jetzt die Publikation zum neuen Maklerrecht 2021 von Rechtsanwalt Sven R. Johns mit den Erläuterungen zu den neuen Provisionsregelungen und dem Vorschlag für einen Maklervertrag nach dem neuen Recht.

Das neue Maklerrecht 2021 tritt am 23.12.2020 in Kraft. Alle neuen Maklerverträge, die von diesem Zeitpunkt an abgeschlossen werden, müssen sich nach den neuen Provisionsregelungen richten. Diese Provisionsregelungen sehen u.a. verpflichtend die hälftige Teilung der Provision vor, wenn Immobilienmakler für beide Seiten, also für Verkäufer und Käufer tätig werden. Zugleich werden viele Gestaltungsmöglichkeiten, die das bisherige Maklerrecht vorgesehen hat, gesetzlich untersagt.

Damit Immobilienmakler keinen Provisionsverlust erleiden, gibt dieses Buch zum neuen Maklerrecht Auskunft zu allen relevanten Fragen und fasst den Anwendungsbereich der neuen Provisionsregelungen für Wohnimmobilien umfassend zusammen. In vielen Beispielen werden die Auswirkungen der neuen Provisionsvorschriften erläutert. In einem ausführlichen Praxisteil werden die Fälle vorgestellt, bei denen das neue Maklerrecht gilt und in Abgrenzung dazu die Fälle erläutert, in denen das bisherige Maklerrecht weitergilt.

Hälftige Teilung der Provision

Diese hälftige Teilung der Provision wird für viele Verkäufer zunächst eine nur schwer zu schluckende Pille sein, jedenfalls dann, wenn in dem bisherigen Marktumfeld häufig davon gesprochen wurde, dass Maklerleistung „für den Verkäufer provisionsfrei“ sei. Diese Form der Kundenansprache und Werbung ist nach dem neuen Maklerrecht nicht mehr möglich. Die neuen Provisionsregelungen schreiben nun vor, dass der Immobilienmakler gar keine Provision mehr bekommt, wenn dieser für den Verkäufer „provisionsfrei“ arbeitet. Die Fälle, in denen von der hälftigen Teilung der Provision abgewichen werden kann, müssen Immobilienmakler nun sehr genau kennen.

Textform des Maklervertrages

Für viel Unsicherheit wird zunächst die Umsetzung der Textform des Maklervertrages sorgen. In dem neuen § 656 a BGB ist vorgeschrieben, dass bestimmte Maklerverträge ab Ende Dezember 2020 der Textform bedürfen. Bei einem Verstoß gegen dieses Formerfordernis sind die Maklerverträge unwirksam. Dem Maklerbüro stünde in einem solchen Fall kein Provisionsanspruch zu. Auf die Einhaltung der Textform werden Maklerbüros ab sofort große Sorgfalt legen. in der Publikation zum „neuen Maklerrecht 2021“ werden die einzelnen Schritte deshalb genau erläutert.

Jetzt die neue Publikation „Das neue Maklerrecht 2021“ von Rechtsanwalt Sven R. Johns im Shop als e-Book (pdf) bestellen.

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Vereinbarungen mit den Parteien

  • Welche Vereinbarungen sind mit dem Verkäufer erforderlich?
  • Welchen Vertrag müssen Immobilienmakler mit Käufern unbedingt abschließen?
  • Wie sieht ein wirksame rProvisionshinweis nach dem neuen Maklerrecht im Exposee aus?
  • Wie muss der Makler-Alleinauftrag mit einem Verkäufer nach dem neuen Recht formuliert sein?
  • Welche Vereinbarungen mit Verkäufern und/oder Käufern gegen nach dem neuen Recht nicht mehr?
  • Wo endet der Anwendungsbereich des neuen Maklerrechts?

Diese Fragen beantwortet die neue Publikation zu den Provisionsregelungen bei Wohnimmobilien detailliert, so dass für die Immobilienfirmen keine Fragen offen bleiben.

Innenprovision ist weiterhin möglich

Auch das stellt die Publikation zum „Neuen Maklerrecht 2021“ klar: Die Innenprovision, bei der allein der Verkäufer den Immobilienmakler vergütet, ist weiterhin möglich. Der Immobilienmakler ist dann einseitiger Interessenvertreter der Interessen des Verkäufers. Auch dies sollte klargestellt werden, wenn eine Immobilie zum Verkauf mit dem Verkäufer unter Vertrag genommen wird und wenn diese Immobilie dem Kaufinteressenten zur Vermittlung und zum Kauf angeboten wird.

Publikation jetzt bestellen

Bestellen Sie hier (bitte diesen Link anklicken für das e-Book – pdf) die Publikation „Das neue Maklerrecht 2021“ von Rechtsanwalt Sven R. Johns. Das e-Book kostet 49,- EUR (netto, 51,45 EUR brutto) und wird nach der Bestellung unverzüglich ausgeliefert. Wenn Sie ein Hardcover als gedrucktes Buch bestellen wollen, kostet dieses 69,- EUR (netto, 72,45 EUR brutto). Dann wird das e-Book zunächst ausgeliefert. Das gedruckte Buch steht ab ca. Mitte Oktober zur Auslieferung bereit und wird Ihnen automatisch zugeschickt. Bitte bestellen Sie das gedruckte Buch als Hardcover unter diesem Link (hier klicken).

Das e-Book und das gedruckte Buch in Hardcover haben je ca. 120 Seiten Umfang und enthält viele Beispielformulierungen für einen neuen Maklervertrag, Exposeehinweis für die Provision, Kontaktformular und weitere mögliche Formulierungshilfen.

Aktualisierungs-Service und Online-Sprechstunde im Preis enthalten

Für alle Käufer des e-Books gibt es einen Aktualisierungs-Service, so dass auch eine mögliche zweite Auflage an alle Käufer nachträglich und ohne weitere Kosten zugeschickt wird.

Zudem werden alle Käufer des e-Books zu einer Online-Sprechstunde Mitte Dezember, also unmittelbar vor Inkrafttreten des neuen Maklerrechts, eingeladen und können daran kostenlos teilnehmen.

Hier noch einmal der Link zur Bestellung des e-Book.