Drei Wichtige Urteile des BGH: Cookies, Makler-Allein-Auftrag, Facebook und DSGVO

Der 28. Mai 2020 war für Immobilienfirmen ein wichtiger Tag, wenn der BGH insgesamt 3 Urteile verkündet, die Bezug zum Geschäft haben: Maklervertrag, Webseite, Social Media. Es geht u.a. um Einwilligungen bei Cookies.

3 Urteile des BGH u.a. zu Cookies (update des Beitrags)

In den drei Entscheidungen des BGH, die am 28.05.2020 verkündet worden sind, geht es um die automatische Verlängerung eines Makler-Alleinauftrages, um Cookie-Regelungen und um die Abmahnfähigkeit von Datenschutzverstößen auf Facebook.

Cookies, Maklerrecht und Facebook-Seiten

BGH Urteil zu Cookies

 

BGH-Urteil zu Cookies

Das BGH-Urteil zur Einholung von einer Einwilligung vor der Schaltung von Cookies auf Webseiten wurde seit vielen Wochen erwartet. Das Urteil, das der BGH am 28. Mai 2020 gefällt hat, hat Auswirkungen auf die Gestaltung von Webseiten und den sog. Cookie-Bannern, die auf Webseiten geschaltet werden. Auf vielen Webseiten müssen nun die Cookie-Banner angepasst werden, weil sonst die datenschutzrechtlichen Vorgaben nicht eingehalten werden.

Wie erfolgt eine wirksame Einwilligung zu Cookies?

Es muss eine Einwilligung vorliegen, bevor bestimmte Cookies auf Webseiten eingesetzt werden dürfen. Datenschutzrechtlich ist diese Einwilligung erforderlich, damit die von den Webseitenbesuchern verarbeiteten personenbezogenen Daten (u.a. IPAdresse) rechtmäßig im Sinn des Art. 6 DSGVO verarbeitet werden. damit diese Verarbeitung rechtmäßig ist, ist eine Einwilligung nach dem Urteil des BGH zwingend erforderlich. Ab wann gilt diese Regelung? Die Cookie-Einwilligungen müssen ab sofort umgesetzt werden.

BGH zum Makler-Alleinauftrag

Zusätzlich hat der BGH am gleichen Tag über die Wirksamkeit einer automatischen Verlängerungsklausel für Makler-Alleinaufträge entschieden. der BGH hat klargestellt, dass eine automatische Verlängerung eines Makler-Alleinauftrages in AGB wirksam sein kann. Es muss aber zugleich eine Kündigungsmöglichkeit im Vertrag verankert werden.

Das dritte Urteil des BGH, das erwartet wurde, betraf die Abmahnfähigkeit von Datenschutzverstößen auf Facebook-Seiten. Der BGH hat aber kein Urteil gefällt und hat stattdessen die Frage dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt.

Webinare und Informationen

Die Datenschutz+Immobilien-Police hat die drei Urteile in der offenen Sprechstunde am 28.05.2020 und am 03.06.2020 erörtert. Rechtsanwalt Sven R. Johns hat die Urteile analysiert und Handlungsempfehlungen gegeben. Am 05.06.2020 findet ein Webinar zu dem Thema Cookie-Banner statt.

Strategie-Seminar als Online-Veranstaltung

Am 25. Juni 2020 findet von 16.00 Uhr bis 20.00 Uhr das erste Strategie-Seminar zum neuen Maklerrecht als Online-Veranstaltung mit begrenzter Teilnehmerzahl statt.

Jetzt anmelden zum Online-Strategie-Seminar am 25.06.2020 um 16.00 Uhr bis 20.00 Uhr

Hier finden Sie die Broschüre zu dem Online-Strategie-Seminar: (bitte klicken) Online-Seminar – Das neue Maklerrecht 2020